Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Arbeitsvölkerrecht erlangt in der Wissenschaft und Rechtsprechung immer mehr an Bedeutung. In einer für ein Teilgebiet des internationalen Rechts typischen Weise erfolgen die Normsetzung, Auslegung und Durchsetzung der Standards durch verschiedene und voneinander unabhängige Akteure. Gegenstand dieser Seminararbeit ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Es soll aufgezeigt werden, wie der Gerichtshof die bedeutenden Instrumente der International Labour Organisation und die Europäische Sozialcharta in seinen Entscheidungen rezipiert. Dabei wird die sich anhand des kollektiven Arbeitsrechts besonders stark abzeichnende Entwicklung dieser Rezeption dargestellt, um anschließend zu untersuchen, ob sie auch andere Bereiche der Menschenrechtskonvention betrifft. Dabei werden die insofern wichtigsten Entscheidungen des Gerichtshofs dargestellt.Zudem dient diese Arbeit einer kritischen Analyse, die sich spezifisch auf die Rezeption der Normen der International Labour Organisation und Europäischen Sozialcharta bezieht. Eine Auseinandersetzung mit der Kritik offenbart erhebliche Bedenken an dem konkreten Umgang des Gerichtshofs mit den beiden Instrumenten. Hieran anknüpfend werden die Zulässigkeit des Vorgehens sowie die noch offenen Fragen und künftigen Herausforderungen erörtert. Schließlich wird die entscheidende Frage sein, ob der Gerichtshof mit seinem Vorgehen die sozialen Rechte stärken und Beiträge zur Kohärenz und Konvergenz im Arbeitsvölkerrecht leisten kann. Die Beantwortung dieser Fragen sowie ein realistischer Ausblick auf das Potenzial und die Grenzen der Annäherung schließen diese Arbeit ab.
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