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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7, IU Internationale Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hausspitze der Staatsregierung in Bayern sieht für das Themengebiet "Europaweite Vernetzung der freiwilligen Feuerwehren und der Rettungsdienste des BRK¿s" (Hilfsorganisationen) zum gegenseitigen Austausch und deren kulturellen Besonderheiten bei Einsätzen einen entsprechenden Bedarf. Dieser Bedarf soll durch eine Förderung des Austausches der Organisationen für bereits bestehende Städtepartnerschaften der einzelnen…mehr

Produktbeschreibung
Akademische Arbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7, IU Internationale Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hausspitze der Staatsregierung in Bayern sieht für das Themengebiet "Europaweite Vernetzung der freiwilligen Feuerwehren und der Rettungsdienste des BRK¿s" (Hilfsorganisationen) zum gegenseitigen Austausch und deren kulturellen Besonderheiten bei Einsätzen einen entsprechenden Bedarf. Dieser Bedarf soll durch eine Förderung des Austausches der Organisationen für bereits bestehende Städtepartnerschaften der einzelnen Kommunen umgesetzt werden. Dafür soll durch den Verantwortlichen Referenten in der Staatsregierung eine dafür notwendige Förderrichtlinie erstellt werden. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel, sollen sowohl von der Staatsregierung als auch von den Fördermaßnahmen des dafür relevanten EU-Fonds stammen. Um eine entsprechende mögliche Förderung der Hilfsorganisationen für das Thema Europaweite Vernetzung abschließend entscheiden zu können, wird eine sogenannte Förderrichtlinie benötigt. Diese Richtline muss mindestens den Zweck der Zuwendung, den Gegenstand der Zuwendung die Zuwendungsempfänger, die Zuwendungsvoraussetzungen, Art und Umfang der Förderung, den Bewilligungszeitraum, die Antragsberechtigten und Antragstellung, die Antragsfrist, die Bewilligungsstelle, die Auszahlung und die Verwendung der Zuwendung enthalten. Diese Förderrichtlinie muss mit allen Zuständigen Ressorts abgestimmt und ggf. entsprechend bearbeitet und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Bevor die Förderrichtlinie erstellt werden kann, sind einige Vorarbeiten nötig. Es muss zunächst eine sorgfältige Analyse der Ausgangslage und des entsprechenden Handlungsbedarfes erfolgen. Danach sind die förderspezifischen Inhalte zu klären. Es müssen die Zielgruppen, die Förderschwerpunkte, die Fördernotwendigkeit, die konkreten Fördermaßnahmen deren Eignung zur Erreichung der angestrebten Ziele sowie dessen Nutzen und Kosten ermittelt werden. Außerdem muss die Dauer der Förderung, die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, die Kriterien der Förderungen und das Verfahren der Erfolgskontrolle dargelegt werden. Anschließend kann die Förderrichtlinie erstellt werden und mit den ggf. zuständigen Abteilungen abgestimmt werden. Wenn alle beteiligten einbezogen wurden, kann die Vorlage der Führungsspitze zur Unterschrift vorgelegt werden und nach der Bekanntgabe im Amtsblatt erhält diese dann Ihrer befristeten Gültigkeit.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Als gelernter Sozialversicherungsfachangestellter noch 10 Jahre in 2 Krankenkassen gearbeitet, dann gewechselt zur Bundesagentur für Arbeit und dort über 20 Jahre in verschiedenen Positionen tätig. Während dieser Zeit (während der "Flüchtlingskrise) für 2 Jahre im Bundesamt für Migration als Entscheider ausgeholfen. Seit ca. 2 Jahren bin ich nun im BAIUDBw tätig. Nebenbei fahre ich als gelernter Rettungssanitäter und Freiwilliger Feuerwehrmann durch die Gegend und versuche auf diesem Wege der Bevölkerung etwas zurückzugeben.