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Zur näheren Bestimmung der Stellung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen im BetrVG wird auffällig schnell und häufig auf das Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit zurückgegriffen. Die nähere Untersuchung dieses Grundrechts zeigt jedoch, daß das einfach-gesetzlich manifestierte Verhältnis der Koalitionen zur Betriebsverfassung allein Ausdruck eines an die öffentliche Gewalt gerichteten »Konkurrenzverbotes« ist. Daher sind nur diejenigen Normen in bezug auf Art. 9 Abs. 3 GG relativ verfassungsfest, die verhindern, daß das Betriebsverfassungssystem zu einer funktionsgefährdenden…mehr

Produktbeschreibung
Zur näheren Bestimmung der Stellung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen im BetrVG wird auffällig schnell und häufig auf das Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit zurückgegriffen. Die nähere Untersuchung dieses Grundrechts zeigt jedoch, daß das einfach-gesetzlich manifestierte Verhältnis der Koalitionen zur Betriebsverfassung allein Ausdruck eines an die öffentliche Gewalt gerichteten »Konkurrenzverbotes« ist. Daher sind nur diejenigen Normen in bezug auf Art. 9 Abs. 3 GG relativ verfassungsfest, die verhindern, daß das Betriebsverfassungssystem zu einer funktionsgefährdenden Konkurrenz für die Koalitionen erwächst. Dieses Ergebnis gilt ebenso für das SprAuG sowie für das EBRG. Mit der Arbeit der Autorin wird unter anderem gezeigt, daß vor allem im Bereich der tarifvertragsschützenden Normen der Gewährleistungsgehalt der kollektiven Koalitionsfreiheit wesentlich weniger weit reicht, als zahlreiche Stellungnahmen der arbeitsrechtlichen Literatur vermuten lassen. Letztlich wird auch die Frage, ob das Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit Grenzen für eine Öffnung des Tarifvertrages im Sinne von § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG enthält, zugunsten einer weitgehenden Öffnungsbefugnis beantwortet.
Rezensionen
"Die vorliegende, von Prof. Dr. Hartmut Oetker betreute Jenenser Dissertation, nimmt sich des großen, alten Themas der Doppelgeistigkeit der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung im System von Tarif- und Betriebsautonomie an, das in den letzten Jahren ungeheure Brisanz und Sprengkraft entwickelt hat, das im Streit um Flächentarifvertrag, Günstigkeitsprinzip und betrieblicher Rechtsetzungsbefugnis politisch zu eskalieren droht und eine kaum mehr überschaubare Flut juristischer und politischer Meinungsäußerungen produziert hat. Zusammen mit der fast zeitgleich im selben Verlag erschienenen Trierer Dissertation von Thomas Lambrich zur Tarif- und Betriebsautonomie (vgl. NZA 5/2000, 253) liegt nunmehr eine weitere, bis in alle Verästelungen reichende juristische Analyse, Aufbereitung und Durchleuchtung eines höchst bedeutsamen Befunds der Wirklichkeit des Arbeits- und Wirtschaftslebens vor. [...] Mit ihrer voluminösen Dissertation ist der Verfasserin ein großer Wurf gelungen. Die beiden Monographien von Friese und Lambrich sind in der verfassungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Diskussion und Bewertung von Tarif- und Betriebsautonomie zu unverzichtbaren Grundlagewerken geworden." Ministerialrat Prof. Dr. Hans Hablitzel, in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, 14/2001