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In Kamerun werden kollektive Konflikte hauptsächlich durch das Arbeitsgesetzbuch von 1992 geregelt, das den Begriff des kollektiven Konflikts definiert, indem es die folgenden Merkmale festlegt: die Beteiligung einer Gruppe von Arbeitnehmern, die kollektive Natur des Interesses und in gewisser Weise die Einstellung der Arbeit und der beruflichen Forderungen.Die Modalitäten zur Beilegung kollektiver Konflikte im kamerunischen Arbeitsrecht haben sich als ineffizient erwiesen, weshalb eine Überarbeitung der Gesetzgebung und die Einführung echter Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern eine Voraussetzung sind.…mehr

Produktbeschreibung
In Kamerun werden kollektive Konflikte hauptsächlich durch das Arbeitsgesetzbuch von 1992 geregelt, das den Begriff des kollektiven Konflikts definiert, indem es die folgenden Merkmale festlegt: die Beteiligung einer Gruppe von Arbeitnehmern, die kollektive Natur des Interesses und in gewisser Weise die Einstellung der Arbeit und der beruflichen Forderungen.Die Modalitäten zur Beilegung kollektiver Konflikte im kamerunischen Arbeitsrecht haben sich als ineffizient erwiesen, weshalb eine Überarbeitung der Gesetzgebung und die Einführung echter Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern eine Voraussetzung sind.
Autorenporträt
MAMIYa Guillaume  BIBIANG - molodoj kamerunskij issledowatel' w oblasti prawa, posle polucheniq stepeni magistra w oblasti trudowogo prawa w Uniwersitete Yaunde II, w nastoqschee wremq on zaschischaet doktorskuü dissertaciü w oblasti biznesa i trudowogo prawa po teme gibkosti trudowyh otnoshenij w Kamerune.