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Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung von Leiharbeitnehmern wird durch die Anerkennung des aktiven Wahlrechts in 7 S. 2 BetrVG und die Modifikation individualrechtlicher Grundlagen seit der Hartz-Reform beeinflusst. Jüttner zeigt, dass neben die Zugehörigkeit zum Verleihbetrieb eine solche zum Entleihbetrieb tritt, wenn Arbeitnehmer länger überlassen werden. Die Folgen dieser Differenzierung für die Anwendbarkeit der Beteiligungsrechte behandelt er ebenso grundlegend wie die Zuständigkeiten der Arbeitnehmervertretungen beider Betriebe. Dabei geht er allgemein auf die Abgrenzung der…mehr

Produktbeschreibung
Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung von Leiharbeitnehmern wird durch die Anerkennung des aktiven Wahlrechts in
7 S. 2 BetrVG und die Modifikation individualrechtlicher Grundlagen seit der Hartz-Reform beeinflusst. Jüttner zeigt, dass neben die Zugehörigkeit zum Verleihbetrieb eine solche zum Entleihbetrieb tritt, wenn Arbeitnehmer länger überlassen werden. Die Folgen dieser Differenzierung für die Anwendbarkeit der Beteiligungsrechte behandelt er ebenso grundlegend wie die Zuständigkeiten der Arbeitnehmervertretungen beider Betriebe. Dabei geht er allgemein auf die Abgrenzung der Betriebsratskompetenzen ein, die aufgrund der aufgespaltenen Arbeitgeberstellung erforderlich ist. Dabei gelingt die Sicherung der Mitbestimmung im Falle eines Umgehungsversuchs durch missbräuchliche Verlagerungen des Weisungsrechts. Die erschöpfende Betrachtung der Beteiligungsrechte erörtert auch Besonderheiten bei der Entsendung und ihrer Beendigung und zeigt die Auswirkungen des Fehlens einer Betriebsratsbeteiligung oder -zustimmung auf die Arbeitspflicht.