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Martin Braun untersucht in diesem Werk umfassend das rechtliche Schicksal kollektivvertraglicher Arbeitsbedingungen im Falle eines Betriebsübergangs. Es wird herausgearbeitet, welche kollektivvertraglichen Arbeitsbedingungen unter welchen Voraussetzungen in welcher Form bei dem Erwerber eines Betriebes fortgelten und welche Ausnahmen hierfür bestehen. Dabei setzt sich die Untersuchung sowohl mit „originär“ kollektivrechtlich geltenden Arbeitsbedingungen als auch mit arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge auseinander. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet stets die…mehr

Produktbeschreibung
Martin Braun untersucht in diesem Werk umfassend das rechtliche Schicksal kollektivvertraglicher Arbeitsbedingungen im Falle eines Betriebsübergangs. Es wird herausgearbeitet, welche kollektivvertraglichen Arbeitsbedingungen unter welchen Voraussetzungen in welcher Form bei dem Erwerber eines Betriebes fortgelten und welche Ausnahmen hierfür bestehen. Dabei setzt sich die Untersuchung sowohl mit „originär“ kollektivrechtlich geltenden Arbeitsbedingungen als auch mit arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge auseinander. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet stets die europäische Rechtslage. So wird zunächst erläutert, welche Vorgaben das europäische Recht in der Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG aufstellt und wie diese von der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) beeinflusst werden. Hierbei geht es vor allem um die Auflösung der Kollision zwischen der Kollektivvertragsfreiheit (Art. 28 GRC) bzw. Berufsfreiheit (Art. 15 Abs. 1 GRC) der Arbeitnehmer einerseits und der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers (Art. 16 GRC) andererseits. Im Zuge dieser Untersuchung werden die Entscheidungen des EuGH insbesondere in den Rechtssachen Scattolon (Az. C-108/10), Alemo-Herron (Az. C-426/11) und Asklepios (Az. C-680/15 u. a.) einer kritischen Würdigung unterzogen. Anschließend zeigt der Verfasser auf, inwieweit die europarechtlichen Vorgaben im bestehenden nationalen Recht umgesetzt werden bzw. mittels Rechtsfortbildung umzusetzen sind. Dies betrifft nicht nur die Regelung des Betriebsübergangs in § 613a Abs. 1 S. 2-4 BGB, sondern auch andere Regelungskomplexe wie etwa den Umgang mit Tarifkollisionen gemäß § 4a TVG. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Arbeitsbedingungen aus dem Kollektivvertrag des Veräußerers von einem beim Erwerber anwendbaren Kollektivvertrag abgelöst werden können. Eine solche Kollektivvertragsablösung erscheint insbesondere dann problematisch, wenn sie die Arbeitsbedingungen zum Nachteil der Arbeitnehmer verändert. Aus Arbeitgebersicht erweist sich eine verschlechternde Kollektivvertragsablösung als Möglichkeit, Einsparungen vorzunehmen. Demgegenüber stellt sich ein solches Vorgehen aus Arbeitnehmersicht gegebenenfalls als missbräuchlicher Eingriff in den Bestand ihrer Arbeitsbedingungen dar. Vor diesem Hintergrund arbeitet das Werk im Detail heraus, ob bzw. inwieweit Grenzen für verschlechternde Kollektivvertragsablösungen bestehen. Angesichts zahlreicher notwendiger Nachjustierungen für das deutsche Recht unterbreitet der Verfasser einen Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung des Schicksals kollektivrechtlicher Arbeitsbedingungen beim Betriebsübergang.