In der Ende 1992 erschienenen Habilitationsschrift hat Matthias Schmidt-Preuß für eine Neukonzeption des subjektiven öffentlichen Rechts in multipolaren Konfliktlagen plädiert und die Konfliktschlichtungsformel vorgeschlagen. Sie fragt nach der tatbestandlichen Balance der kollidierenden Privatinteressen im Gesetz. Entscheidend ist, ob sie im Sinne einer Ausgleichsordnung einem normativen Konfliktschlichtungsprogramm unterstellt sind. Damit soll der Bürger-Bürger-Relation im Verwaltungsrecht - vom Bau- und Umweltrecht bis hin zum öffentlichen Wirtschaftsrecht - Rechnung getragen werden. In diesen von Hause aus für das Zivilrecht typischen Konstellationen bemißt sich Drittschutz - so die zentrale These der Arbeit - nach dem normativen Horizontalverhältnis.
Dieser Neuansatz hat ein vielfältiges Echo gefunden. Die Neuauflage setzt sich mit der Rezeption in Rechtsprechung und Literatur eingehend auseinander. Zugleich analysiert sie die multipolaren Gesetze auf neuestem Stand und "testet" diese anhand der Konfliktschlichtungsformel. Das gilt z. B. auch für moderne Materien wie das Regulierungsrecht - das Telekommunikationsgesetz 2004 und das Energiewirtschaftsgesetz 2005 sind eingearbeitet - oder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 2005. Zusätzliche Aktualität gewinnt die Thematik durch die modernen Entwicklungen des subjektiven öffentlichen Rechts auf europäischer und internationaler Ebene. Hierzu wird zum einen die neueste EuGH-Rechtsprechung zu nicht umgesetzten Richtlinien erörtert, zum anderen auf die Problematik der Verbandsklage im Kontext von Aarhus-Konvention und EG-Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie eingegangen. In der bewährten Systematik des Werkes folgen der konzeptionellen Grundlegung der Besondere Teil mit den drittschutzrelevanten Referenzfeldern sowie Strukturfragen des Verwaltungsverfahrens- und -prozeßrechts.
Die Neuauflage zieht Bilanz und blickt zugleich in die Zukunft. Matthias Schmidt-Preuß präsentiert das subjektive öffentliche Recht für Theorie und Praxis auf dem neuesten Stand und zeigt, daß die Konfliktschlichtungsformel auch den Herausforderungen moderner Rechtsentwicklungen gewachsen ist.
Dieser Neuansatz hat ein vielfältiges Echo gefunden. Die Neuauflage setzt sich mit der Rezeption in Rechtsprechung und Literatur eingehend auseinander. Zugleich analysiert sie die multipolaren Gesetze auf neuestem Stand und "testet" diese anhand der Konfliktschlichtungsformel. Das gilt z. B. auch für moderne Materien wie das Regulierungsrecht - das Telekommunikationsgesetz 2004 und das Energiewirtschaftsgesetz 2005 sind eingearbeitet - oder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 2005. Zusätzliche Aktualität gewinnt die Thematik durch die modernen Entwicklungen des subjektiven öffentlichen Rechts auf europäischer und internationaler Ebene. Hierzu wird zum einen die neueste EuGH-Rechtsprechung zu nicht umgesetzten Richtlinien erörtert, zum anderen auf die Problematik der Verbandsklage im Kontext von Aarhus-Konvention und EG-Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie eingegangen. In der bewährten Systematik des Werkes folgen der konzeptionellen Grundlegung der Besondere Teil mit den drittschutzrelevanten Referenzfeldern sowie Strukturfragen des Verwaltungsverfahrens- und -prozeßrechts.
Die Neuauflage zieht Bilanz und blickt zugleich in die Zukunft. Matthias Schmidt-Preuß präsentiert das subjektive öffentliche Recht für Theorie und Praxis auf dem neuesten Stand und zeigt, daß die Konfliktschlichtungsformel auch den Herausforderungen moderner Rechtsentwicklungen gewachsen ist.
»Alles in allem, ein nicht nur interessantes Werk, sondern vor allem auch ein notwendiges Werk, das eine wesentliche Bereicherung des Schrifttums zum Verwaltungsrecht darstellt, was man von nur sehr wenigen Arbeiten sonst sagen kann. Man kann den Autor, aber auch die Dogmatik des Verwaltungsrechts und nicht zuletzt auch die Praxis dazu nur beglückwünschen.«
Prof. Dr. Ferdinand O. Kopp, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 21/1995
»So sind hier in der Auseinandersetzung mit Schrifttum und Rechtsprechung gewonnene Entscheidungen zum drittschützenden Gehalt verwaltungsrechtlicher Regelungen versammelt - eine Fundgrube auch für den Praktiker im verwaltungsgerichtlichen Prozeß. Die Arbeit bietet reichhaltige dogmatische Erträge zu vielfältigen Einzelproblemen, die ihre Gemeinsamkeit in der Struktur ihrer Multipolarität zwischen Verwaltung und mehreren Privaten besitzen.«
Prof. Dr. Gerhard Robbers, in: Die öffentliche Verwaltung, 18/1994
Prof. Dr. Ferdinand O. Kopp, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 21/1995
»So sind hier in der Auseinandersetzung mit Schrifttum und Rechtsprechung gewonnene Entscheidungen zum drittschützenden Gehalt verwaltungsrechtlicher Regelungen versammelt - eine Fundgrube auch für den Praktiker im verwaltungsgerichtlichen Prozeß. Die Arbeit bietet reichhaltige dogmatische Erträge zu vielfältigen Einzelproblemen, die ihre Gemeinsamkeit in der Struktur ihrer Multipolarität zwischen Verwaltung und mehreren Privaten besitzen.«
Prof. Dr. Gerhard Robbers, in: Die öffentliche Verwaltung, 18/1994