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Die Beurteilung von deutsch-italienischen Erbfällen bereitet oft erhebliche Schwierigkeiten. Dies beruht darauf, dass sich das italienische materielle Erb- und Güterrecht in wesentlichen Punkten deutlich vom deutschen Erb- und Güterrecht unterscheidet. Bestehende Schwierigkeiten wurden dadurch verstärkt, dass das internationale Erb- und Güterrecht in Deutschland und Italien sehr uneinheitlich ausgestaltet war. Diese Divergenzen haben in der Praxis immer wieder zu schwierigen Problemen geführt, besonders mit Blick auf den pauschalierten Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB im Zusammenspiel…mehr

Produktbeschreibung
Die Beurteilung von deutsch-italienischen Erbfällen bereitet oft erhebliche Schwierigkeiten. Dies beruht darauf, dass sich das italienische materielle Erb- und Güterrecht in wesentlichen Punkten deutlich vom deutschen Erb- und Güterrecht unterscheidet. Bestehende Schwierigkeiten wurden dadurch verstärkt, dass das internationale Erb- und Güterrecht in Deutschland und Italien sehr uneinheitlich ausgestaltet war. Diese Divergenzen haben in der Praxis immer wieder zu schwierigen Problemen geführt, besonders mit Blick auf den pauschalierten Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB im Zusammenspiel mit ausländischem Erbrecht. Diese Arbeit geht der Frage nach, ob die Einführung von EuErbVO und EuGüVO bestehende Probleme gelöst haben und bezieht dabei die "Mahnkopf" Entscheidung aus März 2018 ein.
Autorenporträt
Samira Brüser studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sie war als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Verfahrensrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf tätig. Heute ist sie als Syndikusanwältin in einem führenden Energiekonzern tätig.