Zu den Aufgaben der deutschen Kolonialbeamten gehörte die Gerichtsbarkeit über die kolonisierte Bevölkerung. Ulrike Schaper betrachtet die Rechtsverhältnisse der deutschen Kolonie Kamerun erstmals in ihren kulturellen, politischen und sozialen Zusammenhängen. Sie zeigt die Bedingungen und Probleme bei der alltäglichen Umsetzung kolonialer Herrschaft sowie deren Auswirkungen auf die Bevölkerung. Dadurch macht sie deutlich, dass Recht nicht nur ein Unterdrückungsinstrument war. Denn zugleich bot es der kolonisierten Bevölkerung auch Möglichkeiten, die Kolonialmacht herauszufordern, und eröffnete ihr neue Handlungsspielräume.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 24.08.2012Dein Recht, mein Recht
Das Recht war ein zentraler Aspekt des Kolonialismus in Afrika: Die Gesetzgebung spielte eine entscheidende Rolle bei der moralischen Disziplinierung, weil sie eine Möglichkeit bot, Gesundheits-, Freizeit- und Verhaltensnormen zur Geltung zu bringen. Schließlich schien die Vorstellung vom Rechtsstaat ein Beleg für die Annahme, dass die Anwesenheit von Europäern im Interesse der Afrikaner sei, und war damit ein wichtiges Element der Rechtfertigung kolonialer Herrschaft. In ihrer Studie analysiert die Berliner Historikerin Ulrike Schaper am Beispiel der deutschen Kolonie Kamerun die Bedeutung kolonialer Gerichtsbarkeit für die Interaktion zwischen Kolonisierenden und Kolonisierten. Dies geschieht auf breiter Quellengrundlage und in enger Tuchfühlung mit der einschlägigen Forschung. Sie zeichnet nach, wie Deutsche und Afrikaner im Kontext des Rechts danach trachteten, Machtpositionen zu erkämpfen und zu sichern. Die zentrale, wohl fundierte These der Untersuchung lautet, dass Recht nicht allein ein Unterdrückungsinstrument der Kolonialherren darstellte, sondern ebenso die Gelegenheit barg, die koloniale Herrschaft herauszufordern. Mit Hilfe des Rechts etablierten zumindest einige Afrikaner in Kamerun für sich Spielräume, um ihre Interessen durchzusetzen. (Ulrike Schaper: "Koloniale Verhandlungen". Gerichtsbarkeit, Verwaltung und Herrschaft in Kamerun 1884-1916. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2012. 446 S., br., 39,90 [Euro].) eck
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Das Recht war ein zentraler Aspekt des Kolonialismus in Afrika: Die Gesetzgebung spielte eine entscheidende Rolle bei der moralischen Disziplinierung, weil sie eine Möglichkeit bot, Gesundheits-, Freizeit- und Verhaltensnormen zur Geltung zu bringen. Schließlich schien die Vorstellung vom Rechtsstaat ein Beleg für die Annahme, dass die Anwesenheit von Europäern im Interesse der Afrikaner sei, und war damit ein wichtiges Element der Rechtfertigung kolonialer Herrschaft. In ihrer Studie analysiert die Berliner Historikerin Ulrike Schaper am Beispiel der deutschen Kolonie Kamerun die Bedeutung kolonialer Gerichtsbarkeit für die Interaktion zwischen Kolonisierenden und Kolonisierten. Dies geschieht auf breiter Quellengrundlage und in enger Tuchfühlung mit der einschlägigen Forschung. Sie zeichnet nach, wie Deutsche und Afrikaner im Kontext des Rechts danach trachteten, Machtpositionen zu erkämpfen und zu sichern. Die zentrale, wohl fundierte These der Untersuchung lautet, dass Recht nicht allein ein Unterdrückungsinstrument der Kolonialherren darstellte, sondern ebenso die Gelegenheit barg, die koloniale Herrschaft herauszufordern. Mit Hilfe des Rechts etablierten zumindest einige Afrikaner in Kamerun für sich Spielräume, um ihre Interessen durchzusetzen. (Ulrike Schaper: "Koloniale Verhandlungen". Gerichtsbarkeit, Verwaltung und Herrschaft in Kamerun 1884-1916. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2012. 446 S., br., 39,90 [Euro].) eck
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"[...] überaus informativ und sehr gut lesbar [...]" Harald Sippel, Journal der juristischen Zeitgeschichte (JoJZG), 11.12.2017