Abkommen der EG generieren Rechte und Pflichten aufzwischenstaatlicher Ebene, die auch für natürlicheund juristische Personen anwendungsrelevant sind, sodass diese sich auf sie berufen können bzw. ihnennachkommen müssen. Dies ist im Kontext der Abkommenmit Entwicklungsländern sowie hinsichtlich derAssoziierungen, der WTO und anderen InternationalenOrganisation, insbesondere jedoch bezüglichBeitrittsvorbereitungen zur EU deshalb von Bedeutung,weil die jeweiligen Integrationstiefen zuunterschiedlicher Normenanwendung und -auslegungführen. Zugleich ist im Rahmen internationalerAbkommen der Zugang zu Förderungen wirtschaftlicherVorhaben für Einzelne von gehobener Bedeutung, sodass die beihilfenrechtlichen Bestimmungen kompaktdargestellt werden; relevante Rechtsgrundlagen sindim Anhang beigefügt. Zielgruppe vorliegendenKommentars sind Einzelne, die dem jeweiligenRechtsrahmen unterfallen sowie Studenten der Rechts-und Wirtschaftswissenschaften.