Im Unterschied zur Niederlassungsfreiheit natürlicher Personen stößt die Freizügigkeit von Unternehmen auf rechtliche Grenzen, da sie aufgrund unterschiedlicher Gesellschaftsrechtssysteme keine einheitliche Rechtsgrundlage findet. Kern Internationalen Gesellschaftsrechts ist, inwiefern Präsenz und/oder Geschäftstätigkeit gebietsfremder Unternehmen in einem anderen Staat sich auf Haftung, Rechts-, Partei- und Geschäftsfähigkeit desselben auswirkt und welches Recht auf das Unternehmen anwendbar ist. Gegenstand vorliegenden Kommentars ist, das Niederlassungsrecht auf Ebene des Welthandels- und des EG-Rechts samt seiner Drittstaatsbezüge darzustellen; darüber hinaus werden mögliche Alternativen der Unternehmensgestaltung jenseits der Diskussion um die Rechtsformwahl behandelt. Weil sich die teilweise Liberalisierung des Weltwirtschaftsrechts - in jedem Falle jedoch die Interaktivität der Rechtssysteme - in unterschiedlicher Hinsicht niederschlägt, werden Charakteristika der Gesellschaften mit beschränkter Haftung inner- und außerhalb der EG im Anhang dargestellt. Rechtsstand: 01.05.2009.
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