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Kurztext:
Umfassender Kommentar zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.
Durch den am 26. Februar 2001 unterzeichneten Vertrag von Nizza wurden der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft erneut revidiert.
Der einbändige kompakte Kommentar enthält auch in der 2.Auflage eine umfassende Kommentierung dieses genannten Vertragswerkes mit den entsprechenden Neuerungen. Dabei wurde sowohl den Bedürfnissen der Praxis, die das Europarecht anwendet, als auch der wissenschaftlichen
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Produktbeschreibung
Kurztext:
Umfassender Kommentar zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.
Durch den am 26. Februar 2001 unterzeichneten Vertrag von Nizza wurden der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft erneut revidiert.

Der einbändige kompakte Kommentar enthält auch in der 2.Auflage eine umfassende Kommentierung dieses genannten Vertragswerkes mit den entsprechenden Neuerungen. Dabei wurde sowohl den Bedürfnissen der Praxis, die das Europarecht anwendet, als auch der wissenschaftlichen Seite Rechnung getragen. Dies haben die Herausgeber erreicht durch ein Verfasserteam, das sich sowohl aus Praktikern als auch aus Wissenschaftlern zusammensetzt.

Den Bedürfnissen der praktischen Rechtsanwendung wird Rechnung getragen durch
- die prägnante Wiedergabe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichts,
- den klaren und übersichtlichen Aufbau der einzelnen Kommentierungen, insbesondere bewirkt durch eine benutzerfreundliche Gliederung jeder Kommentierung in Rechtsprechung und Praxis/Schrifttumsansichten/eigene Auffassung, sowie eine problemorientierte Gewichtung der Kommentierung insgesamt.

Die wissenschaftliche Seite des Kommentars wird berücksichtigt durch
- die Aufarbeitung der einschlägigen in- und ausländischen wissenschaftlichen Literatur,
- aufeinander zumindest durch Querverweise abgestimmte Kommentierungen
sowie ein
- präzises Erfassen und - wo nötig - konstruktiv-kritisches Begleiten der Dynamik der Europarechtsentwicklung.
Autorenporträt
Privatdozent Dr. Christian Calliess, LL.M.Eur., Master of Advanced European Studies (Europa-Kolleg Brügge), ist am Europa-Institut der Universität des Saarlandes tätig. Privatdozent Dr. Matthias Ruffert arbeitet am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier. Beide Herausgeber sind durch einschlägige Veröffentlichungen und praktische Tätigkeit im Europarecht ausgewiesen. Autoren: Neben den Herausgebern wirken folgende auf das Europarecht spezialisierte Autoren als Kommentatoren mit: Prof. Dr. Hermann-Josef Blanke, Universität Erfurt, Dr. Winfried Brechmann, München, Dr. Jürgen Bröhmer, Europa-Institut der Universität des Saarlandes, Prof. Dr. Hans-Joachim Cremer, Universität Mannheim, Dr. Wolfram Cremer, Universität Rostock, Prof. Dr. Astrid Epiney, Universität Freiburg i. Ue., Prof. Dr. Ulrich Häde, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder), Dr. Michael J. Hahn, LL.M. (Michigan), Europa-Institut der Universität des Saarlandes, Rechtsanwalt Dr. Christian Jung, LL.M. (S.M.U./Dallas), Berlin, Prof. Dr. Wolfgang Kahl, M.A., Justus Liebig-Universität Gießen, Axel Kallmayer, Columbia University, New York, Dr. Thorsten Kingreen, Universität Münster, Prof. Dr. Winfried Kluth, Martin Luther-Universität, Halle, Dr. Sebastian Krebber, LL.M. (Georgetown), Universität Trier, Prof. Dr. Adelheid Puttler, LL.M. (Chicago), diplômée de l'E.N.A., Universität Bochum, Dr. Matthias Rossi, Humboldt-Universität zu Berlin, Dr. Kirsten Schmalenbach, Universität zu Köln, Oliver Suhr, LL.M.Eur., Staatskanzlei des Saarlandes (Europa-Abteilung), Saarbrücken, Dr. Gereon Thiele, Europäische Kommission, Brüssel, Dr. Jörg Ukrow, LL.M.Eur., Staatskanzlei des Saarlandes, Saarbrücken, Dr. Christian Waldhoff, Universität München, Dr. Bernhard W. Wegener, M.A.E.S. (Brügge), Universität Bielefeld, Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Weiß, Universität Bayreuth, Dr. Johannes Christian Wichard, LL.M. (Harvard), World Intellectual Property Organization, Genf,

Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 16.10.2000

Europarecht in Theorie und Praxis
Erläuterungen zu EU- und EG-Vertrag

Christian Calliess / Matthias Ruffert (Herausgeber): Kommentar zu EU-Vertrag und EG-Vertrag. Luchterhand Verlag, Neuwied 1999, 2362 Seiten, 368 DM.

Die Mitarbeit an einem juristischen Kommentar ist für die Autoren immer ein Vabanquespiel. Findet das Buch keinen Anklang, dann ist die Mühe vergeblich gewesen. Verkauft sich der Kommentar aber gut, steht den Autoren auf Jahre hin Arbeit ins Haus, denn ein solches Werk will ständig aktualisiert sein. Die Autoren des "Kommentars zu EU-Vertrag und EG-Vertrag" können sich schon jetzt darauf einstellen, daß sie noch viel zu tun haben werden: Sie arbeiten schon an der zweiten Auflage ihres Gemeinschaftswerkes.

Unter der Führung von Christian Calliess und Matthias Ruffert, beide an juristischen Fakultäten beschäftigt, hat sich eine Riege von jungen Wissenschaftlern zusammengefunden, die am Beginn ihrer beruflichen Karriere stehen. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, in einem einzigen Band sowohl den Vertrag über die Europäische Union als auch den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft zu erläutern. Dabei entfällt der deutlich größere Teil natürlich auf die Kommentierung des EG-Vertrags. Damit der Band nicht nur wissenschaftlichen Ansprüchen genügt, sondern auch im juristischen Alltag von Nutzen ist, legen die Autoren Wert darauf, die europäische Rechtsprechung und die Praxis der Gemeinschaftsorgane ausführlich darzustellen. Dementsprechend nimmt die Auseinandersetzung mit Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs breiten Raum ein, ohne daß jedoch die juristische Fachliteratur zu kurz käme.

Für den Nutzer hat der Kommentar den Vorteil, die Erläuterung der grundlegenden europäischen Verträge zu verknüpfen; wo es um das Zusammenwirken beider Vertragswerke geht, braucht der Leser nicht mehrere Bände zu bemühen. Darüber, daß manche Ausführungen in dem übersichtlichen Werk etwas knapp ausfallen, sollte man nicht klagen: Der Vorzug eines Handbuchs, das tatsächlich noch in eine Hand paßt, liegt eben in der kompakten Darstellung.

ELKE BOHL

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