Die Kommentierung von Professor Dr. Klaus Adomeit und Rechtsanwalt Dr. Jochen Mohr macht die rechtlichen Grundlagen des AGG transparent. Die Autoren systematisieren und kategorisieren die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur. Die prägnante und praxisorientierte Darstellung verschafft dem Leser einen umfassenden Überblick über die Konfliktfelder im Arbeits- und Vertragsrecht. Die Verfasser setzen sich kritisch mit dem Recht der Antidiskriminierung auseinander und arbeiten insbesondere die Gefahren und Rechtsfolgen für die Unternehmenspraxis heraus. Umfangreiche taktische Hinweise zum richtigen Umgang mit Antidiskriminierungsfällen runden das Werk ab.
Unter www.w3support.de erhalten die Käufer des Kommentars ohne weitere Kosten Zugang zu einem Online-Service, der das Werk mit aktueller Rechtsprechung, Hinweisen und Materialien zu wichtigen Entwicklungen und Rechtsänderungen ergänzt.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 30.07.2007Wir sind alle gleich
Kritische und systematische Analysen deutscher Juristen
Viele Seiten Papier in Fachzeitschriften und Büchern haben Professoren und Rechtsanwälte schon beschrieben, seitdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im vergangenen August in Kraft getreten ist. Besonders im Arbeitsrecht haben die neuen Regelungen auf der Basis von vier europäischen Richtlinien für wesentliche Änderungen gesorgt; der Informationsbedarf bei verunsicherten Unternehmen, Arbeitnehmern, Betriebsräten und Arbeitsrechtlern ist dementsprechend hoch. Inzwischen sind die ersten Leitfäden und Kommentare auf den Markt gekommen.
Als einer der ersten Autoren wagte sich der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing mit dem Buch "Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz" auf den Markt. Er war als Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren tätig, inzwischen ist er einer der schärfsten und umtriebigsten Kritiker des Regelwerkes. Von ihm ist außerdem als Teil der Münchner Kommentar-Reihe zum Bürgerlichen Gesetzbuch ein Band zum AGG im C.H. Beck Verlag erschienen. In seinem Buch gibt Thüsing einen Überblick über die Anlaufschwierigkeiten des Gesetzes in Deutschland und die Umsetzung der europäischen Vorgaben in anderen Mitgliedstaaten. In gewohnt scharfer Form spießt er viele kleine und große Unzulänglichkeiten des Gesetzestextes auf, der in letzter Minute nach einem Kompromiss zwischen SPD und Union noch einmal geändert wurde.
Gleichzeitig spricht er viele für Arbeitgeber wichtige Einzelfragen an, erläutert das richtige Vorgehen bei der Ausschreibung einer Stelle oder die Grenzen einer Kleiderordnung im Unternehmen. Rechtsprechung und Literatur hat der Autor wegen des frühen Erscheinungsdatums nur bis Juli 2006 berücksichtigt. Die ersten Urteile zum neuen Gesetz sind also nicht enthalten. Allerdings verweist Thüsing auf die umfangreiche internationale Rechtsprechung vor allem des amerikanischen Rechtsraumes. Konsequenterweise spart er auch die anderen arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbote nicht aus, so beschreibt er ausführlich die einschlägigen Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz oder im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und erläutert den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Der frühere Berliner Hochschullehrer Klaus Adomeit und der Dresdner Rechtsanwalt Jochen Mohr, der mit einer Arbeit über den Schutz vor Diskriminierungen im europäischen Arbeitsrecht promoviert wurde, erweitern das Angebot mit einem Kommentar. Durch die systematischen Erläuterungen zu jedem AGG-Paragraphen beschränken sie sich nicht auf die arbeitsrechtlichen Vorschriften, sondern erläutern auch die Konsequenzen im zivilrechtlichen Geschäftsverkehr, etwa bei Versicherungsverträgen oder der Vermietung von Wohnungen.
Auch diese beiden Autoren sparen nicht mit Kritik an den Richtlinien und der deutschen Umsetzung, die an vielen Stellen über die europäischen Vorgaben hinausgeht. So sehen sie mit "der erschreckend ausgefeilt geregelten Antidiskriminierungsstelle" den im Science-Fiction-Roman "1984" geschilderten Albtraum eines totalitären Überwachungsstaates näher rücken. "Auf einem Gesinnungsrecht fußend, kann eine solche Behörde gar nicht anders fungieren als wie eine Gesinnungspolizei", schreibt Adomeit. Für ihre sehr umfangreich geratene Einleitung greifen sie sogar auf die antiken Philosophen zurück, während sich Thüsing in seinen rechtsgeschichtlichen Ausführungen auf die Französische Revolution beschränkt.
Einen Teil ihrer Einführung widmen die Autoren den einschlägigen Erfahrungen, die in den vergangenen Jahrzehnten in Europa mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung gemacht wurden. Interessant ist der Versuch, mit "Thesen über eine vernünftige Auslegung des AGG" das komplizierte Regelwerk näherzubringen. Dabei erklären sie in kurzen Abschnitten prägnante Schlagwörter des Antidiskriminierungsrechts. Auch über den Band hinaus versucht der Verlag, den Kunden Service zu bieten; unter der Internetadresse www.w3support.de erhalten die Käufer des Kommentars kostenlosen Zugang zu aktueller Rechtsprechung und weiteren Ausführungen.
CORINNA BUDRAS
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Kritische und systematische Analysen deutscher Juristen
Viele Seiten Papier in Fachzeitschriften und Büchern haben Professoren und Rechtsanwälte schon beschrieben, seitdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im vergangenen August in Kraft getreten ist. Besonders im Arbeitsrecht haben die neuen Regelungen auf der Basis von vier europäischen Richtlinien für wesentliche Änderungen gesorgt; der Informationsbedarf bei verunsicherten Unternehmen, Arbeitnehmern, Betriebsräten und Arbeitsrechtlern ist dementsprechend hoch. Inzwischen sind die ersten Leitfäden und Kommentare auf den Markt gekommen.
Als einer der ersten Autoren wagte sich der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing mit dem Buch "Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz" auf den Markt. Er war als Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren tätig, inzwischen ist er einer der schärfsten und umtriebigsten Kritiker des Regelwerkes. Von ihm ist außerdem als Teil der Münchner Kommentar-Reihe zum Bürgerlichen Gesetzbuch ein Band zum AGG im C.H. Beck Verlag erschienen. In seinem Buch gibt Thüsing einen Überblick über die Anlaufschwierigkeiten des Gesetzes in Deutschland und die Umsetzung der europäischen Vorgaben in anderen Mitgliedstaaten. In gewohnt scharfer Form spießt er viele kleine und große Unzulänglichkeiten des Gesetzestextes auf, der in letzter Minute nach einem Kompromiss zwischen SPD und Union noch einmal geändert wurde.
Gleichzeitig spricht er viele für Arbeitgeber wichtige Einzelfragen an, erläutert das richtige Vorgehen bei der Ausschreibung einer Stelle oder die Grenzen einer Kleiderordnung im Unternehmen. Rechtsprechung und Literatur hat der Autor wegen des frühen Erscheinungsdatums nur bis Juli 2006 berücksichtigt. Die ersten Urteile zum neuen Gesetz sind also nicht enthalten. Allerdings verweist Thüsing auf die umfangreiche internationale Rechtsprechung vor allem des amerikanischen Rechtsraumes. Konsequenterweise spart er auch die anderen arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbote nicht aus, so beschreibt er ausführlich die einschlägigen Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz oder im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und erläutert den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Der frühere Berliner Hochschullehrer Klaus Adomeit und der Dresdner Rechtsanwalt Jochen Mohr, der mit einer Arbeit über den Schutz vor Diskriminierungen im europäischen Arbeitsrecht promoviert wurde, erweitern das Angebot mit einem Kommentar. Durch die systematischen Erläuterungen zu jedem AGG-Paragraphen beschränken sie sich nicht auf die arbeitsrechtlichen Vorschriften, sondern erläutern auch die Konsequenzen im zivilrechtlichen Geschäftsverkehr, etwa bei Versicherungsverträgen oder der Vermietung von Wohnungen.
Auch diese beiden Autoren sparen nicht mit Kritik an den Richtlinien und der deutschen Umsetzung, die an vielen Stellen über die europäischen Vorgaben hinausgeht. So sehen sie mit "der erschreckend ausgefeilt geregelten Antidiskriminierungsstelle" den im Science-Fiction-Roman "1984" geschilderten Albtraum eines totalitären Überwachungsstaates näher rücken. "Auf einem Gesinnungsrecht fußend, kann eine solche Behörde gar nicht anders fungieren als wie eine Gesinnungspolizei", schreibt Adomeit. Für ihre sehr umfangreich geratene Einleitung greifen sie sogar auf die antiken Philosophen zurück, während sich Thüsing in seinen rechtsgeschichtlichen Ausführungen auf die Französische Revolution beschränkt.
Einen Teil ihrer Einführung widmen die Autoren den einschlägigen Erfahrungen, die in den vergangenen Jahrzehnten in Europa mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung gemacht wurden. Interessant ist der Versuch, mit "Thesen über eine vernünftige Auslegung des AGG" das komplizierte Regelwerk näherzubringen. Dabei erklären sie in kurzen Abschnitten prägnante Schlagwörter des Antidiskriminierungsrechts. Auch über den Band hinaus versucht der Verlag, den Kunden Service zu bieten; unter der Internetadresse www.w3support.de erhalten die Käufer des Kommentars kostenlosen Zugang zu aktueller Rechtsprechung und weiteren Ausführungen.
CORINNA BUDRAS
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