Das Außerstreitgesetz 1854 wurde nun, nach jahrzehntelanger Diskussion, durch das neue Außerstreitgesetz 2003, das mit 1.1.2005 in Kraft getreten ist, ersetzt. Die Autoren bieten somit eine tiefgreifende Kommentierung des neuen Außerstreitgesetzes, das in weiten Teilen auf der zum alten Außerstreitgesetz entwickelten Rechtssprechung aufgebaut ist.
Dieser Kommentar bietet Richtern, Rechtspflegern, Rechtsanwälten, Notaren oder Verwaltungsbeamten sowie allen, die mit dem Außerstreitgesetz befasst sind, einen umfassenden und praxisorientierten Arbeitsbehelf.
Am 1.1.2005 fand ein jahrzehntelanger Kodifikationsprozess ein Ende und das neue Auserstreitgesetz 2003 trat in Kraft. Ein modernes eigenständiges Verfahrensgesetz ersetzt das Auserstreitpatent, das in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1854 stammt. Im Zuge der Gesamtreform und Neugestaltung mussten auch jene in insgesamt 90 Bundesgesetzen enthaltenen Verweisungen auf das neue Verfahren auser Streitsachen überprüft werden, ob weitere begleitende Anpassungen erforderlich sind.
Nach einer kurzen Einleitung, in der die historische Entwicklung dargestellt wird und die Ergebnisse der Diskussionen zusammengefasst werden, bieten die Autoren eine tiefgreifende Kommentierung des neuen Auserstreitgesetzes. Richtern, Rechtspflegern, Rechtsanwälten, Notaren oder Verwaltungsbeamten sowie allen, die mit dem Auserstreitgesetz befasst sind, wird ein umfassender und praxisorientierter Arbeitsbehelf zur Verfügung gestellt.
Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsverzeichnis:Außerstreitgesetz (AußStrG): Allgemeine Bestimmungen; Verfahren in Ehe-, Kindschafts- und Sachwalterschaftsangelegenheiten; Verlassenschaftsverfahren; Beurkundungen; Freiwillige Feilbietung; Schluss- und Übergangsbestimmungen.- Anhang: Außerstreit-Begleitgesetz; Wohnrechtliches Außerstreitbegleitgesetz; Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetz 2004.- Sachverzeichnis.
Dieser Kommentar bietet Richtern, Rechtspflegern, Rechtsanwälten, Notaren oder Verwaltungsbeamten sowie allen, die mit dem Außerstreitgesetz befasst sind, einen umfassenden und praxisorientierten Arbeitsbehelf.
Am 1.1.2005 fand ein jahrzehntelanger Kodifikationsprozess ein Ende und das neue Auserstreitgesetz 2003 trat in Kraft. Ein modernes eigenständiges Verfahrensgesetz ersetzt das Auserstreitpatent, das in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1854 stammt. Im Zuge der Gesamtreform und Neugestaltung mussten auch jene in insgesamt 90 Bundesgesetzen enthaltenen Verweisungen auf das neue Verfahren auser Streitsachen überprüft werden, ob weitere begleitende Anpassungen erforderlich sind.
Nach einer kurzen Einleitung, in der die historische Entwicklung dargestellt wird und die Ergebnisse der Diskussionen zusammengefasst werden, bieten die Autoren eine tiefgreifende Kommentierung des neuen Auserstreitgesetzes. Richtern, Rechtspflegern, Rechtsanwälten, Notaren oder Verwaltungsbeamten sowie allen, die mit dem Auserstreitgesetz befasst sind, wird ein umfassender und praxisorientierter Arbeitsbehelf zur Verfügung gestellt.
Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsverzeichnis:Außerstreitgesetz (AußStrG): Allgemeine Bestimmungen; Verfahren in Ehe-, Kindschafts- und Sachwalterschaftsangelegenheiten; Verlassenschaftsverfahren; Beurkundungen; Freiwillige Feilbietung; Schluss- und Übergangsbestimmungen.- Anhang: Außerstreit-Begleitgesetz; Wohnrechtliches Außerstreitbegleitgesetz; Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetz 2004.- Sachverzeichnis.