Der zeitliche Abstand zur Vorauflage bringt es mit sich, dass das Team der Bearbeiter und Bearbeiterinnen von Band 1 nahezu völlig ausgewechselt ist; somit wurde zumeist auch eine komplett neue Kommentierung geschaffen.Mit der zum 1.7.2023 in Kraft getretenen umfangreichen Reform des bisherigen Stiftungsrechts ist das Stiftungsrecht von neun Paragrafen auf 38 angewachsen, als Nebengesetz das neue Stiftungsregistergesetz, welches zum 1.1.2026 in Kraft tritt.Durch die Reform wurde das zersplitterte Landesstiftungsrecht durch ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht im BGB abgelöst.Eine vollständige Neubearbeitung spiegelt nun die aktuelle Rechtslage wider.
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