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Am 1.9.2009 ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten. Damit werden die familiengerichtlichen Verfahren sowie die klassischen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundlegend reformiert und vollständig neu kodifiziert. Die bisher in der ZPO, dem FGG, der HausratsVO und anderen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen werden in einem Gesetz - dem FamFG - konzen-triert.
Ende April 2009 hat der Gesetzgeber das sog. "Reparaturgesetz" beschlossen. Dadurch ergeben sich Änderungen des im Dezember 2008
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Produktbeschreibung
Am 1.9.2009 ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten. Damit werden die familiengerichtlichen Verfahren sowie die klassischen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundlegend reformiert und vollständig neu kodifiziert. Die bisher in der ZPO, dem FGG, der HausratsVO und anderen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen werden in einem Gesetz - dem FamFG - konzen-triert.

Ende April 2009 hat der Gesetzgeber das sog. "Reparaturgesetz" beschlossen. Dadurch ergeben sich Änderungen des im Dezember 2008 verkündeten FGG-Reformgesetzes. Diese Neuerungen sind in der 2. Auflage des FamFG-Kommentars vollständig berücksichtig - zusätzlich zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs, die zusammen mit dem FamFG ebenfalls am 1.9.2009 in Kraft trat - sowie den Änderungen durch die Güterrechtsreform.

Zu den wesentlichen Neuerungen des FamFG gehören insbesondere:

- die Einführung des Großen Familiengerichts, das auch für bestimmte Verfahren mit Be-zug zu Ehe und Familie zuständig ist, die bislang vor den Zivilgerichten oder Vormund-schaftsgerichten zu führen waren,

- die Schaffung einer hauptsacheunabhängigen einstweiligen Anordnung,

- die generelle Einführung der befristeten Beschwerde,

- die Vollstreckung der Kindesherausgabe und der Umgangsregelungen mit Ordnungs-mitteln sowie

- die Straffung des gerichtlichen Verfahrens durch eine Erweiterung der Auskunftspflichten der Parteien und der gerichtlichen Auskunftsbefugnisse gegenüber Behörden und Versorgungsträgern in Unterhalts- und Versorgungsausgleichssachen.

Ein spezialisiertes Autorenteam garantiert eine fundierte und praxisnahe Bearbeitung der zahlreichen Spezialgebiete. Ausführlich kommentiert werden dabei sowohl die familiengerichtlichen Verfahren einschließlich des neuen Kostenrechts nach dem FamGKG als auch die Betreuungssachen, Unterbringungssachen, Nachlasssachen, Registersachen, Freiheitsentziehungssachen und das Aufgebotsverfahren.