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Ihr Grundgesetz-Kommentar für 2006
Der bewährte GG-Kommentar führt praxisgerecht und wissenschaftlich fundiert durch das Verfassungsrecht. Er erschließt die in über 100 amtlichen Entscheidungsbänden auf mehr als 40.000 Seiten angesammelte Rechtsprechung des BVerfG, stellt sie den Hauptströmungen der Verfassungslehre gegenüber und zeigt die Bezüge zum europäischen Recht sowie zum Völkerrecht auf. Am Anfang jedes Artikels finden sich Hinweise zur Normengeschichte, historische Verfassungstexte, parallele Bestimmungen der Landesverfassungen und der Verfassungen europäischer Staaten sowie auf…mehr

Produktbeschreibung
Ihr Grundgesetz-Kommentar für 2006

Der bewährte GG-Kommentar führt praxisgerecht und wissenschaftlich fundiert durch das Verfassungsrecht. Er erschließt die in über 100 amtlichen Entscheidungsbänden auf mehr als 40.000 Seiten angesammelte Rechtsprechung des BVerfG, stellt sie den Hauptströmungen der Verfassungslehre gegenüber und zeigt die Bezüge zum europäischen Recht sowie zum Völkerrecht auf. Am Anfang jedes Artikels finden sich Hinweise zur Normengeschichte, historische Verfassungstexte, parallele Bestimmungen der Landesverfassungen und der Verfassungen europäischer Staaten sowie auf das Recht der EU und auf internationale Verträge.

Rezension:
'(...) Nach Auffassung des Rezensenten hat sich der Kommentar von Mangoldt/Klein/Starck mit insbesondere der Kommentierung von Frau Jachmann auch auf dem Sondergebiet des Beamtenrechts großes Ansehen erworben. Er ist für die Bearbeitung beamtenrechtlicher Grundsätze notwendig und wird vom Rezensenten uneingeschränkt zur Beschaffung empfohlen.'
Prof. Dr. Rudolf Summer, in: Zeitschrift für Beamtenrecht, zur 5. Auflage 2005

'(...) Der Gesamteindruck ist eindeutig. Dieser dreibändige Großkommentar besticht durch seine beeindruckenden Analysen und seine auf kritische Distanz bedachten Erläuterungen: ein Meisterwerk!'
in: Zeitschrift für die Anwaltspraxis, 1 / 2006, zur 5. Auflage

'(...) Die Neuauflage überzeugt inhaltlich, der GG-Kommentar eignet sich sogar für juristisch nicht so vorgebildete Personen als 'Lese- und Nachschlagebuch', um sich mit geschichtlichen und aktuellen, oft auch sehr spannenden Fragestellungen aus den Grundrechten vertraut zu machen.'
Reinhold Huget, in: Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen, 1 / 2006, zur 5. Auflage

'(...) Der 'Mangoldt-Klein-Starck' hat sich im Konzert der mittlerweile recht zahlreichen GG-Kommentare einen unverwechselbaren und herausragenden Platz erobert, sodass man ohne Übertreibung von einem opus magnum des Verfassungsrechts sprechen kann.'
Ministerialrat Professor Dr. Dr. Hans Hablitzel, in: Thüringer Verwaltungsblätter, Heft 1/2006, zur 5. Auflage