Der Bundestag verabschiedete am 9. März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Damit wird sowohl der Bauvertrag als auch der Architekten- und Ingenieurvertrag explizit im BGB geregelt. Das Gesetz führt zu Änderungen im allgemeinen Werkvertragsrecht, im Bauvertragsrecht, Neuregelung des Verbraucher-Bauvertrags, Einführung des Architekten-Ingenieurvertragsrechtes und Änderungen im Kaufrecht. Das Werkvertragsrecht weist deshalb große Veränderungen für Architekten und Ingenieure auf. Das Fachbuch kommentiert die Änderungen. Dazu erhalten Sie wertvolle Praxistipps zu den Auswirkungen - von Justiziaren der Architektenkammern.Inhalt:Einführung und ÜberblickArchitektenvertragSonderkündigungsrechtAbnahme und TeilabnahmeHaftung und GesamtschuldVerweisvorschriftenAnordnungsrecht des BauherrnVergütungsanpassung bei geändertem LeistungsumfangGesetzliche Sicherung von HonorarforderungenKündigung aus wichtigem GrundHerausgeber:Dr. jur. Martin Kraushaar, Hauptgeschäftsführer der Architekten- und Stadtplanerkammer HessenRechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Eric Zimmermann, Leiter des Geschäftsbereichs Recht & Wettbewerb und Justiziar der Architektenkammer Baden-WürttembergAutoren:Rechtsanwalt Fabian Blomeyer, Geschäftsführer Recht und Verwaltung der Bayerischen ArchitektenkammerThomas Harion, Geschäftsführender Justiziar der Architekten- und Stadtplanerkammer HessenDr. jur. Sven Kerkhoff, Rechtsreferent der Architektenkammer Nordrhein-WestfalenRechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Markus Prause, Justiziar u. Hauptreferent der Architektenkammer NiedersachsenRechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Dr. jur. Volker Schnepel, stellvertr. Bundesgeschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung der BundesarchitektenkammerRechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Eric Zimmermann, Leiter des Geschäftsbereichs Recht & Wettbewerb und Justiziar der Architektenkammer Baden-Württemberg