Der Umgang mit personenbezogenen Daten und deren Schutz ist mittlerweile Dauerthema in Recht, Verwaltung, Gesellschaft und Medien.
Bürgerinnen und Bürger wollen erfahren, was mit ihren Daten geschieht. Sie fordern gerade auch von der öffentlichen Verwaltung – von der Abfallwirtschaft bis zur Zwangsvollstreckung – die strikte Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und rechtssicheres Handeln.
Nur zu schnell produziert die mediale Öffentlichkeit negative Nachrichten, die sich keiner leisten will.
Die Autoren des vorliegenden Kommentars legen deshalb Wert darauf, alle Normen des zuletzt 2009 geänderten SächsDSG praxisnah und wissenschaftlich fundiert zu erläutern. Zugleich werden dem Nutzer immer wieder die Grundsätze des Datenschutzrechts nahe gebracht, um ihm eine praktische Verständnis- und Arbeitshilfe in dieser immer wichtiger werdenden Querschnittsmaterie zu geben.
Dieser Kommentar direkt aus der Praxis richtet sich an alle Bediensteten in staatlichen, kommunalen, universitären oder anderen Stellen, an Beliehene (z.B. Notare) und öffentliche Stellen in privater Rechtsform. Er richtet sich in gleicher Weise an Richter, Rechtsanwälte und Fortbildungseinrichtungen sowie nicht zuletzt an den Gesetz-, Verordnungs- und Satzungsgeber. Er ist geeignet für Ausbildung und Studium in Verwaltung und Rechtswissenschaften und bietet aufgrund seiner Bezüge zum Europa- und Bundesrecht auch für Rechtsanwender außerhalb Sachsens wertvolle Hinweise.
Über die Autoren:
Dr. Thomas Giesen, Rechtsanwalt, Sächsischer Datenschutzbeauftragter a.D.
Bernhard Bannasch, Stellvertreter des Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Dr. Tino Naumann, Leiter der Geschäftsstelle des Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Thomas Mauersberger, Referent beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Matthias Dehoust, Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht
Bürgerinnen und Bürger wollen erfahren, was mit ihren Daten geschieht. Sie fordern gerade auch von der öffentlichen Verwaltung – von der Abfallwirtschaft bis zur Zwangsvollstreckung – die strikte Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und rechtssicheres Handeln.
Nur zu schnell produziert die mediale Öffentlichkeit negative Nachrichten, die sich keiner leisten will.
Die Autoren des vorliegenden Kommentars legen deshalb Wert darauf, alle Normen des zuletzt 2009 geänderten SächsDSG praxisnah und wissenschaftlich fundiert zu erläutern. Zugleich werden dem Nutzer immer wieder die Grundsätze des Datenschutzrechts nahe gebracht, um ihm eine praktische Verständnis- und Arbeitshilfe in dieser immer wichtiger werdenden Querschnittsmaterie zu geben.
Dieser Kommentar direkt aus der Praxis richtet sich an alle Bediensteten in staatlichen, kommunalen, universitären oder anderen Stellen, an Beliehene (z.B. Notare) und öffentliche Stellen in privater Rechtsform. Er richtet sich in gleicher Weise an Richter, Rechtsanwälte und Fortbildungseinrichtungen sowie nicht zuletzt an den Gesetz-, Verordnungs- und Satzungsgeber. Er ist geeignet für Ausbildung und Studium in Verwaltung und Rechtswissenschaften und bietet aufgrund seiner Bezüge zum Europa- und Bundesrecht auch für Rechtsanwender außerhalb Sachsens wertvolle Hinweise.
Über die Autoren:
Dr. Thomas Giesen, Rechtsanwalt, Sächsischer Datenschutzbeauftragter a.D.
Bernhard Bannasch, Stellvertreter des Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Dr. Tino Naumann, Leiter der Geschäftsstelle des Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Thomas Mauersberger, Referent beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Matthias Dehoust, Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht