Die Gelddeliktstatbestände gewinnen zunehmend an Bedeutung. Zum einen liegt dies an der wachsenden Internationalität der Wirtschaft und den entsprechenden Geld- und Verkehrsströmen, zum anderen aber auch an den technischen Möglichkeiten, die sich gerade im Bereich der Fälschung ergeben haben. Die Regelung der Geld- und Wertzeichenfälschung indes ist seit Einführung des Strafgesetzbuches unverändert geblieben. Der vorliegende Kommentar versucht in erster Linie Orientierungs- und Entscheidungshilfe zu bieten, wobei rechtsdogmatisch komplexe oder strittige Aspekte vertieft behandelt werden. Rechtsvergleichende und kriminalstatistische Informationen werden ergänzend angeboten. Ein ausführliches Sachregister erschliesst die Kommentierung.