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Am 1. Januar 1991 ist das UmwHG in Kraft getreten. Es ist ein Reformwerk, das die rechtliche Drdnung des zivilen Haftungsrechts auf neue Rechtsgrundlagen stellt, an die wiederum weitreichende umweltpolitische Hoffnungen und Erwar tungen geknupft werden. Db das Gesetz entsprechende Einschatzungen rechtfer tigt, hangt wesentlich yom Verstandnis der Regelungsinhalte abo Der vorgelegte Kommentar will dazu einen Beitrag leisten. Er wird in einer Phase vorgelegt, in der zwar noch keine forensischen Erfahrungen mit der Gesetzesanwendung gemacht wurden, aber zahlreiche Stellungnahmen aus…mehr
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Am 1. Januar 1991 ist das UmwHG in Kraft getreten. Es ist ein Reformwerk, das die rechtliche Drdnung des zivilen Haftungsrechts auf neue Rechtsgrundlagen stellt, an die wiederum weitreichende umweltpolitische Hoffnungen und Erwar tungen geknupft werden. Db das Gesetz entsprechende Einschatzungen rechtfer tigt, hangt wesentlich yom Verstandnis der Regelungsinhalte abo Der vorgelegte Kommentar will dazu einen Beitrag leisten. Er wird in einer Phase vorgelegt, in der zwar noch keine forensischen Erfahrungen mit der Gesetzesanwendung gemacht wurden, aber zahlreiche Stellungnahmen aus Rechtswissenschaft und Rechtspraxis zum Inhalt und zur Bedeutung des UmwHG vorliegen. Sie konnten bis Ende Februar 1993 berucksichtigt werden. Das UmwHG stellt sicherlich keinen Endpunkt der Entwicklung des zivilen Umwelthaftungsrechts dar. Die Deckungsvorsorgeverordnung, auf die die
19ff. UmwHG abstellen, ist derzeit noch nicht erlassen. Sie wird erheblichen EinftuB auf die Gestaltung der Versicherung von Umwelthaftungsrisiken haben. Die Um setzung der EG-Umweltinformationsrichtlinie in nationales Recht mit ihren Kon sequenzen auf die Auskunftsanspruche nach dem UmwHG steht ebenfalls noch aus. Die in Entwurfsfassungen vorliegenden Vorschlage der EG-Kommission fUr eine Abfallrahmenrichtlinie bzw. des Europarats fur ein europaisches Umwelthaf tungsrecht stellen noch tiefergreifende Reformen des UmwHG in Aussicht. Diese bevorstehenden Reforrnen andern nichts daran, daB de lege lata das UmwHG die maBgebliche Rechtsgrundlage der zivilen Umwelthaftung darstellt.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
19ff. UmwHG abstellen, ist derzeit noch nicht erlassen. Sie wird erheblichen EinftuB auf die Gestaltung der Versicherung von Umwelthaftungsrisiken haben. Die Um setzung der EG-Umweltinformationsrichtlinie in nationales Recht mit ihren Kon sequenzen auf die Auskunftsanspruche nach dem UmwHG steht ebenfalls noch aus. Die in Entwurfsfassungen vorliegenden Vorschlage der EG-Kommission fUr eine Abfallrahmenrichtlinie bzw. des Europarats fur ein europaisches Umwelthaf tungsrecht stellen noch tiefergreifende Reformen des UmwHG in Aussicht. Diese bevorstehenden Reforrnen andern nichts daran, daB de lege lata das UmwHG die maBgebliche Rechtsgrundlage der zivilen Umwelthaftung darstellt.
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Produktdetails
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- Springer-Kommentare
- Verlag: Springer / Springer Berlin Heidelberg / Springer, Berlin
- Artikelnr. des Verlages: 978-3-540-56222-1
- 1993.
- Seitenzahl: 372
- Erscheinungstermin: 21. Juli 1993
- Deutsch
- Abmessung: 235mm x 155mm x 21mm
- Gewicht: 542g
- ISBN-13: 9783540562221
- ISBN-10: 3540562222
- Artikelnr.: 33235720
- Herstellerkennzeichnung
- Books on Demand GmbH
- In de Tarpen 42
- 22848 Norderstedt
- info@bod.de
- 040 53433511
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- Gewicht: 542g
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Marian Paschke, 1982 Promotion zum Dr. jur. an der Freien Universität Berlin. Habilitation an der Christian Albrechts Universität zu Kiel und Verleihung der "venia legendi" für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht; Professor an der Universität Heidelberg, seit 1992 Professor an der Universität Hamburg, Direktor des Seminars für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht.Christian Reuter, getauft 9. 10. 1665 Kütten bei Halle - nach 1712 an unbekanntem Ort. R. stammte aus einer Bauernfamilie und begann nach dem Besuch der Leipziger Thomasschule und des Merseburger Domgymnasiums erst im Alter von 23 Jahren mit dem Jurastudium in Leipzig, das er nie zu Ende führen sollte. Satirische Anspielungen auf Leipziger Bürger in seinen literarischen Arbeiten hatten Karzerstrafen, vorübergehende Relegationen und schließlich den Verweis von der Universität auf Lebenszeit zur Folge. 1700 wurde er Sekretär eines Kammerherrn in Dresden, aber auch hier fiel er möglicherweise wegen einer Komödie in Ungnade. In Berlin schlug er sich dann, nachweisbar ab 1703, mit höfischen Gelegenheitsdichtungen durch. Nach 1712 verliert sich seine Spur. Seine Leipziger Komödien um Frau Schlampampe und ihre kleinbürgerliche Familie entlarven, indem sie Anspruch und vulgäre Wirklichkeit gegenüberstellen, drastisch das Streben nach höherem sozialen Rang und vornehmer Lebensart. R. wies
den Vorwurf persönlicher Verunglimpfung mit einem Hinweis auf Molière zurück, dem er das meiste entnommen habe ('Les Précieuses ridicules', 1659). Die aufschneiderische Lügengeschichte um Schelmuffsky, den Sohn der Familie, führte die Kleinbürgersatire weiter. In einer Art sozialer Umkehrung machte R. in seinem letzten Stück einen heruntergekommenen Adeligen zum Gegenstand seiner satirischen Zeitdiagnose.
den Vorwurf persönlicher Verunglimpfung mit einem Hinweis auf Molière zurück, dem er das meiste entnommen habe ('Les Précieuses ridicules', 1659). Die aufschneiderische Lügengeschichte um Schelmuffsky, den Sohn der Familie, führte die Kleinbürgersatire weiter. In einer Art sozialer Umkehrung machte R. in seinem letzten Stück einen heruntergekommenen Adeligen zum Gegenstand seiner satirischen Zeitdiagnose.
Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG).- I. Umwelthaftungsrecht als Bestandteil des Umweltrechts.- II. Entstehungsgeschichte des Umwelthaftungsgesetzes.- III. Aufgaben und Funktionen des Umwelthaftungsgesetzes.- IV. Überblick über die Regelungen des Umwelthaftungsgesetzes.- V. Einfluß des Umweltrechts der Europäischen Gemeinschaft auf das Umwelthaftungsrecht.- 1 Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen.- I. Bedeutung der Norm.- II. Haftungsbegründender Tatbestand.- III. Haftungsausfüllender Tatbestand.- 2 Haftung für nichtbetriebene Anlagen.- I. Bedeutung der Norm.- II. Haftung für noch nicht fertiggestellte Anlagen (Abs. 1).- III. Haftung für nicht mehr betriebene Anlagen (Abs. 2).- 3 Begriffsbestimmungen.- I. Bedeutung der Norm.- II. Begriff der Umwelteinwirkung.- III. Begriff der Anlage.- 4 Ausschluß der Haftung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Begriff der höheren Gewalt.- III. Einzelfälle.- 5 Beschränkung der Haftung bei SachSchäden.- I. Bedeutung der Norm.- II. Tatbestandliche Voraussetzungen.- 6 Ursachenvermutung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Tatbestand des 6 Abs. 1.- III. Ausschluß der Ursachenvermutung bei bestimmungsgemäßem Anlagenbetrieb, 6 Abs. 2.- 7 Ausschluß der Vermutung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Ursachenvermutung bei mehreren geeigneten Anlagen.- III. Ausschluß der Ursachenvermutung gemäß 7 Abs. 1.- IV. Ausschluß der Ursachenvermutung nach 7 Abs. 2.- 8 Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen den Inhaber einer Anlage.- I. Bedeutung der Norm.- II. Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs.- III. Umfang des Auskunftsanspruchs.- a) Entfallen des Informationsbedürfnisses im Einzelfall.- IV. Geheimnisschutz nach 8 Abs. 2.- V. Modalitäten der Auskunftserteilung.- VI. Art der Informationsübermittlung (Abs. 3).-VII. Eidesstattliche Versicherung ( 8 Abs. 4).- VIII. Prozessuales.- IX. Auswirkungen des Auskunftsanspruchs im Haftungsprozeß.- 9 Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen Behörden.- I. Bedeutung der Norm.- II. Rechtsnatur.- III. Voraussetzungen des Anspruchs.- IV. Umfang des Auskunftsanspruchs.- V. Auskunftsverweigerungsrechte der Behörde (Satz 2).- VI. Modalitäten der Auskunftserteilung.- VII. Art der Informationsiibermittlung.- VIII. Verfahrensfragen.- IX. Prozessuales.- 9 Anhang: Die EG-Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt.- Vorbemerkung.- I. Bedeutung der Richtlinie.- II. Überblick über die Regelungsinhalte.- III. Subjektives öffentliches Recht auf Information.- IV. Verpflichtete Stellen.- V. Gegenstand des Informationsrechts: Informationen über die Umwelt.- VI. Ausnahmebereiche.- VII. Art des Informationszuganges.- VIII. Unmittelbare Anwendbarkeit.- 10 Auskunftsanspruch des Inhabers einer Anlage.- I. Auskunftsanspruch gegen den Geschädigten.- II. Auskunftsanspruch gegen andere Inhaber.- III. Auskunftsanspruch gegen Behörden.- 11 Mitverschulden.- I. Bedeutung der Vorschrift.- II. Tatbestandsvoraussetzungen.- III. Rechtsfolgen.- 12 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Ansprühe aus 12 I 1.- III. Ansprüche aus 12 I 2.- IV. Ansprüche aus 12 II.- 13 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Tatbestand des 13.- 14 Schadensersatz durch Geldrente.- I. Bedeutung der Norm.- II. Von 14 nicht erfaßte Schäden.- III. Regelungen für zukünftige Schäden.- IV. Pfändbarkeit der Rente.- V. Unbeachtlichkeit der Unterhaltspflicht Dritter.- VI. Prozessuale Fragen.- 15 Haftungshöchstgrenzen.- I. Bedeutung der Norm.- II.Haftungshöchstgrenzen nach 15 S. 1.- III. Kürzung des Ersatzanspruchs nach 15 S. 2.- 16 Aufwendungen bei Wiederherstellungsmaßnahmen.- I. Bedeutung der Norm.- II. Voraussetzungen des 16 Abs. 1.- III. Folge des 16 Abs. 1.- IV. Anspruch auf Vorschuß gemäß 16 Abs. 2.- 17 Verjährung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Entsprechende Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist.- III. Entsprechende Anwendung der 30-jährigen Verjährungsfrist.- IV. Hemmung der Verjährung.- V. Konkurrenzen.- 18 Weitergehende Haftung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Konkurrierende Haftungsvorschriften.- III. Vorrang der Atomhaftung, 18 Abs. 2.- 19 Deckungsvorsorge.- I. Bedeutung der Norm.- II. Deckungsvorsorge nach 19 Abs. 1.- III. Die Erbringung der obligatorischen Deckungsvorsorge.- 20 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen.- 21 Strafvorschriften.- 22 Bußgeldvorschriften.- 23 Übergangsvorschriften.- I. Bedeutung der Norm.- II. Der Zeitpunkt der Schädensverursachung.- Stichwortverzeichnis.
Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG).- I. Umwelthaftungsrecht als Bestandteil des Umweltrechts.- II. Entstehungsgeschichte des Umwelthaftungsgesetzes.- III. Aufgaben und Funktionen des Umwelthaftungsgesetzes.- IV. Überblick über die Regelungen des Umwelthaftungsgesetzes.- V. Einfluß des Umweltrechts der Europäischen Gemeinschaft auf das Umwelthaftungsrecht.- 1 Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen.- I. Bedeutung der Norm.- II. Haftungsbegründender Tatbestand.- III. Haftungsausfüllender Tatbestand.- 2 Haftung für nichtbetriebene Anlagen.- I. Bedeutung der Norm.- II. Haftung für noch nicht fertiggestellte Anlagen (Abs. 1).- III. Haftung für nicht mehr betriebene Anlagen (Abs. 2).- 3 Begriffsbestimmungen.- I. Bedeutung der Norm.- II. Begriff der Umwelteinwirkung.- III. Begriff der Anlage.- 4 Ausschluß der Haftung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Begriff der höheren Gewalt.- III. Einzelfälle.- 5 Beschränkung der Haftung bei SachSchäden.- I. Bedeutung der Norm.- II. Tatbestandliche Voraussetzungen.- 6 Ursachenvermutung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Tatbestand des 6 Abs. 1.- III. Ausschluß der Ursachenvermutung bei bestimmungsgemäßem Anlagenbetrieb, 6 Abs. 2.- 7 Ausschluß der Vermutung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Ursachenvermutung bei mehreren geeigneten Anlagen.- III. Ausschluß der Ursachenvermutung gemäß 7 Abs. 1.- IV. Ausschluß der Ursachenvermutung nach 7 Abs. 2.- 8 Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen den Inhaber einer Anlage.- I. Bedeutung der Norm.- II. Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs.- III. Umfang des Auskunftsanspruchs.- a) Entfallen des Informationsbedürfnisses im Einzelfall.- IV. Geheimnisschutz nach 8 Abs. 2.- V. Modalitäten der Auskunftserteilung.- VI. Art der Informationsübermittlung (Abs. 3).-VII. Eidesstattliche Versicherung ( 8 Abs. 4).- VIII. Prozessuales.- IX. Auswirkungen des Auskunftsanspruchs im Haftungsprozeß.- 9 Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen Behörden.- I. Bedeutung der Norm.- II. Rechtsnatur.- III. Voraussetzungen des Anspruchs.- IV. Umfang des Auskunftsanspruchs.- V. Auskunftsverweigerungsrechte der Behörde (Satz 2).- VI. Modalitäten der Auskunftserteilung.- VII. Art der Informationsiibermittlung.- VIII. Verfahrensfragen.- IX. Prozessuales.- 9 Anhang: Die EG-Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt.- Vorbemerkung.- I. Bedeutung der Richtlinie.- II. Überblick über die Regelungsinhalte.- III. Subjektives öffentliches Recht auf Information.- IV. Verpflichtete Stellen.- V. Gegenstand des Informationsrechts: Informationen über die Umwelt.- VI. Ausnahmebereiche.- VII. Art des Informationszuganges.- VIII. Unmittelbare Anwendbarkeit.- 10 Auskunftsanspruch des Inhabers einer Anlage.- I. Auskunftsanspruch gegen den Geschädigten.- II. Auskunftsanspruch gegen andere Inhaber.- III. Auskunftsanspruch gegen Behörden.- 11 Mitverschulden.- I. Bedeutung der Vorschrift.- II. Tatbestandsvoraussetzungen.- III. Rechtsfolgen.- 12 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Ansprühe aus 12 I 1.- III. Ansprüche aus 12 I 2.- IV. Ansprüche aus 12 II.- 13 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Tatbestand des 13.- 14 Schadensersatz durch Geldrente.- I. Bedeutung der Norm.- II. Von 14 nicht erfaßte Schäden.- III. Regelungen für zukünftige Schäden.- IV. Pfändbarkeit der Rente.- V. Unbeachtlichkeit der Unterhaltspflicht Dritter.- VI. Prozessuale Fragen.- 15 Haftungshöchstgrenzen.- I. Bedeutung der Norm.- II.Haftungshöchstgrenzen nach 15 S. 1.- III. Kürzung des Ersatzanspruchs nach 15 S. 2.- 16 Aufwendungen bei Wiederherstellungsmaßnahmen.- I. Bedeutung der Norm.- II. Voraussetzungen des 16 Abs. 1.- III. Folge des 16 Abs. 1.- IV. Anspruch auf Vorschuß gemäß 16 Abs. 2.- 17 Verjährung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Entsprechende Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist.- III. Entsprechende Anwendung der 30-jährigen Verjährungsfrist.- IV. Hemmung der Verjährung.- V. Konkurrenzen.- 18 Weitergehende Haftung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Konkurrierende Haftungsvorschriften.- III. Vorrang der Atomhaftung, 18 Abs. 2.- 19 Deckungsvorsorge.- I. Bedeutung der Norm.- II. Deckungsvorsorge nach 19 Abs. 1.- III. Die Erbringung der obligatorischen Deckungsvorsorge.- 20 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen.- 21 Strafvorschriften.- 22 Bußgeldvorschriften.- 23 Übergangsvorschriften.- I. Bedeutung der Norm.- II. Der Zeitpunkt der Schädensverursachung.- Stichwortverzeichnis.