Aktuelle Kommentierung der neuen LBauO Rh-Pf 2005.
Die Landesbauordnung (LBauO) regelt zum einen das Baugenehmigungsverfahren und zum anderen enthält sie die materiellen Vorschriften über die Ausgestaltung und Ausführung baulicher Anlagen. Unmittelbar nach Verabschiedung der Novellierung der LBauO Rheinland-Pfalz, die für den Sommer 2005 erwartet wird, erscheint der Kommentar zur Landesbauordnung und bietet allen am Baugenehmigungsverfahren Beteiligten eine aktuelle und ausführliche Arbeitsgrundlage für die tägliche Arbeit.
Durch Abbildungen werden die technischen und planungsrechtlichen Details veranschaulicht. In bewährter und kompetenter Weise wird der Kommentar von ausgewiesenen Praktikern unter umfassender Auswertung der Rechtsprechung der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichte eine vollständige Darstellung des Bauordnungsrechts für die Praxis bieten, der für alle Disziplinen die Auseinandersetzung mit der LBauO vereinfachen wird.
Die Novellierung 2005 soll im Verfahrensrecht und im materiellen Bauordnungsrecht die in der bauaufsichtlichen Praxis erkannten Erschwernisse beseitigen und die Rechtsanwendung erleichtern. Hierzu gehören Anpassungen bei den Vorschriften über die Abstandsflächen und die Werbeanlagen, ebenso wie Änderungen im Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie im vereinfachten und förmlichen Genehmigungsverfahren. Weiteres Ziel der Gesetzesänderung wird die Neuregelung der bautechnischen Prüfung sein, die von einer behördlichen Aufgabe auf eine privatrechtliche Grundlage gestellt werden soll.
Die Landesbauordnung (LBauO) regelt zum einen das Baugenehmigungsverfahren und zum anderen enthält sie die materiellen Vorschriften über die Ausgestaltung und Ausführung baulicher Anlagen. Unmittelbar nach Verabschiedung der Novellierung der LBauO Rheinland-Pfalz, die für den Sommer 2005 erwartet wird, erscheint der Kommentar zur Landesbauordnung und bietet allen am Baugenehmigungsverfahren Beteiligten eine aktuelle und ausführliche Arbeitsgrundlage für die tägliche Arbeit.
Durch Abbildungen werden die technischen und planungsrechtlichen Details veranschaulicht. In bewährter und kompetenter Weise wird der Kommentar von ausgewiesenen Praktikern unter umfassender Auswertung der Rechtsprechung der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichte eine vollständige Darstellung des Bauordnungsrechts für die Praxis bieten, der für alle Disziplinen die Auseinandersetzung mit der LBauO vereinfachen wird.
Die Novellierung 2005 soll im Verfahrensrecht und im materiellen Bauordnungsrecht die in der bauaufsichtlichen Praxis erkannten Erschwernisse beseitigen und die Rechtsanwendung erleichtern. Hierzu gehören Anpassungen bei den Vorschriften über die Abstandsflächen und die Werbeanlagen, ebenso wie Änderungen im Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie im vereinfachten und förmlichen Genehmigungsverfahren. Weiteres Ziel der Gesetzesänderung wird die Neuregelung der bautechnischen Prüfung sein, die von einer behördlichen Aufgabe auf eine privatrechtliche Grundlage gestellt werden soll.