Schiedsgerichtliche Verfahren sind oft Kosten sparender und schneller als Bauprozesse vor ordentlichen Gerichten. Die Grundlage für schiedsgerichtliche Verfahren bei Baustreitigkeiten ist die "Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau" (SGO Bau). Die SGO Bau wird von der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und dem Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. herausgegeben. Die Autoren kommentieren ausführlich, kompetent und praxisnah die einzelnen Abschnitte der SGO Bau.
Schiedsgerichtliche Verfahren sind oft Kosten sparender und schneller als Bauprozesse vor ordentlichen Gerichten. Die Grundlage für schiedsgerichtliche Verfahren bei Baustreitigkeiten ist die "Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau" (SGO Bau). Die SGO Bau wird von der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und dem Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. herausgegeben. Die Autoren kommentieren ausführlich, kompetent und praxisnah die einzelnen Abschnitte der SGO Bau.
Die Herstellerinformationen sind derzeit nicht verfügbar.
Autorenporträt
Rechtsanwalt Prof. Wolfgang Heiermann ist seit über 30 Jahren als Schiedsrichter und Vorsitzender von Schiedsgerichten im In- und Ausland tätig und konnte so in der materiellen und formellen Abwicklung von Schiedsverfahren vielfältige Erfahrungen sammeln. Prof. Heiermann war lange Jahre Mitglied des Vorstandes des DIS, Deutsches Institut für Schiedsgerichtswesen und wird in den Schiedsgerichtslisten des DIS, ICC Europäische Schiedsgerichtsordnung, ebenso geführt wie in der Sachverständigenliste zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau (SGO Bau). Rechtsanwältin Andrea Kullack hat aufgrund ihrer Tätigkeiten in Bau- und Vergaberecht umfangreiche Erfahrungen gesammelt, die sie in verschiedenste Schiedsverfahren einbringen konnte, und ist in der Sachverständigenliste zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau (SGO Bau) aufgeführt. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bayer ist langjähriger Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Bremen- Nordniedersachsen e.V. Seine Beratungstätigkeit auf dem Baurechtssektor prädestiniert ihn, Fragen der Streitschlichtung verstärkt zu bearbeiten. Dr. Bayer hat zahlreiche Schiedsgerichtsverfahren abgewickelt.
Inhaltsangabe
Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen.- 1 - Anwendungsbereich.- 2 - Einleitung des Verfahrens.- 3 - Schriftverkehr.- 4 - Vertretung.- 5 - Anzahl der Schiedsrichter.- 6 - Qualifikation der Schiedsrichter.- 7 - Ernennung des Einzelschiedsrichters.- 8 - Ernennung des Dreier-Schiedsgerichts.- 9 - Erklärung über die Ablehnung.- 10 - Ablehnungsvoraussetzungen.- 11 - Ablehnungsverfahren.- 12 - Ersetzung eines Schiedsrichters.- 13 - Verfahrensgrundsätze.- 14 - Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens.- 15 - Verhandlung, Säumnis.- 16 - Niederschrift.- 17 - Geheimhaltungspflicht.- 18 - Klageerweiterung, Klageänderung, Klagerücknahme.- 19 - Widerklage, Aufrechnung.- 20 - Beschlussfassung über den Schiedsspruch.- 21 - Form, Inhalt und Wirkung des Schiedsspruchs.- 22 - Vergleich.- 23 - Beendigung des Verfahrens.- 24 - Aufbewahrung der Akten.- 25 -Vorschüsse.- 26 - Kostenentscheidung.- 27 - Streitwert und Gebühren.- Kommentar zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen.- Abschnitt I: Einleitende Bestimmungen.- Abschnitt II: Zusammensetzung des Schiedsgerichts.- Abschnitt III: Ablehnung und Ersetzung von Schiedsrichtern.- Abschnitt IV: Verfahren.- Abschnitt V: Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens.- Abschnitt VI: Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens.- Anhang I: Schiedsgerichtsklausel.- Anhang II: Auszüge aus der Zivilprozessordnung (ZPO).- Sachwortverzeichnis.
Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen.- 1 - Anwendungsbereich.- 2 - Einleitung des Verfahrens.- 3 - Schriftverkehr.- 4 - Vertretung.- 5 - Anzahl der Schiedsrichter.- 6 - Qualifikation der Schiedsrichter.- 7 - Ernennung des Einzelschiedsrichters.- 8 - Ernennung des Dreier-Schiedsgerichts.- 9 - Erklärung über die Ablehnung.- 10 - Ablehnungsvoraussetzungen.- 11 - Ablehnungsverfahren.- 12 - Ersetzung eines Schiedsrichters.- 13 - Verfahrensgrundsätze.- 14 - Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens.- 15 - Verhandlung, Säumnis.- 16 - Niederschrift.- 17 - Geheimhaltungspflicht.- 18 - Klageerweiterung, Klageänderung, Klagerücknahme.- 19 - Widerklage, Aufrechnung.- 20 - Beschlussfassung über den Schiedsspruch.- 21 - Form, Inhalt und Wirkung des Schiedsspruchs.- 22 - Vergleich.- 23 - Beendigung des Verfahrens.- 24 - Aufbewahrung der Akten.- 25 -Vorschüsse.- 26 - Kostenentscheidung.- 27 - Streitwert und Gebühren.- Kommentar zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen.- Abschnitt I: Einleitende Bestimmungen.- Abschnitt II: Zusammensetzung des Schiedsgerichts.- Abschnitt III: Ablehnung und Ersetzung von Schiedsrichtern.- Abschnitt IV: Verfahren.- Abschnitt V: Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens.- Abschnitt VI: Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens.- Anhang I: Schiedsgerichtsklausel.- Anhang II: Auszüge aus der Zivilprozessordnung (ZPO).- Sachwortverzeichnis.
Rezensionen
"Die Herausgeber dieses Bandes verfügen über umfangreiche Erfahrungen als Schiedsrichter und kommentieren ausführlich und praxisnah die novellierte Schiedsgerichtsordnung." Blickpunkt Wirtschaft, 06/2002 "Mit der SGOBau ist den von Baustreitigkeiten Betroffenen eine Verfahrensordnung an die Hand gegeben, die in vielen Fällen die bessere Alternative zum Bauprozess vor dem ordentlichen Gericht darstellt. Die vorgelegte zweite Auflage dieses Kommentars stellt eine wertvolle Ergänzung hierzu dar und sollte deshalb in keiner mit dem privaten Baurecht befassten Kanzlei fehlen." SchiedsVZ, 05/2003
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.buecher.de/agb
Impressum
www.buecher.de ist ein Internetauftritt der buecher.de internetstores GmbH
Geschäftsführung: Monica Sawhney | Roland Kölbl | Günter Hilger
Sitz der Gesellschaft: Batheyer Straße 115 - 117, 58099 Hagen
Postanschrift: Bürgermeister-Wegele-Str. 12, 86167 Augsburg
Amtsgericht Hagen HRB 13257
Steuernummer: 321/5800/1497
USt-IdNr: DE450055826