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Der Kommentar ist auf der Höhe der Zeit. Wie schon in der ersten Auflage lebt der Kommentar von praxisnahen Erläuterungen und zahlreichen Beispielen. Im Übrigen erwarten den Leser bewährte Qualität und Tiefgang, wo immer nötig.
RA Oliver Hattig, Köln, zur 2. Auflage in NZBau 2023, 513
Die meisten Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen muss die öffentliche Hand gemäß der UVgO abwickeln. Ebenso müssen die Auftragnehmer:innen mit dem Regelwerk vertraut sein. Der Kommentar erläutert lösungsorientiert die praktische Umsetzung der Regelungen.
NEU in der 2. Auflage:
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Produktbeschreibung
Der Kommentar ist auf der Höhe der Zeit. Wie schon in der ersten Auflage lebt der Kommentar von praxisnahen Erläuterungen und zahlreichen Beispielen. Im Übrigen erwarten den Leser bewährte Qualität und Tiefgang, wo immer nötig.

RA Oliver Hattig, Köln, zur 2. Auflage in NZBau 2023, 513

Die meisten Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen muss die öffentliche Hand gemäß der UVgO abwickeln. Ebenso müssen die Auftragnehmer:innen mit dem Regelwerk vertraut sein. Der Kommentar erläutert lösungsorientiert die praktische Umsetzung der Regelungen.

NEU in der 2. Auflage:
Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg haben Auswirkungen auf eine beschleunigte Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der UVgOvertiefte Erläuterungen zum inzwischen konkretisierten Umgang mit Planungsleistungen der Architekt:innen und Ingenieur:innen, die gem. § 50 UVgO grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sindBerücksichtigung der seit Inkrafttreten derneuen UVgO in 2017 ergangene RechtsprechungBewertung der in den ersten Jahren mit der UVgO gemachten Praxiserfahrung
Aus dem Inhalt:
Vergabe von freiberuflichen Leistungen und PlanungswettbewerbenKommunikation durch elektronische DatenübermittlungVerfahrensartenumfangreiche Regelungen zur EignungsprüfungRegelungen zu Zuschlag und ZuschlagskriterienVergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere DienstleistungenRegelungen zu Auftragsänderungen
Herausgeber:
Dr. Hendrik Röwekamp, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Düsseldorf; Norbert Portz, Beigeordneter Deutscher Städte- und Gemeindebund a.D., Bonn; Dr. Pascal Friton, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Berlin

Autor:innen:
Expert:innen aus Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung