Ersetzt die bisherige VOF und VOL/A (2. Abschnitt)!
VOF und VOL/A-EG wurden durch die Vergaberechtsreform 2016 abgeschafft. Sie werden jetzt in der VgV geregelt, die somit stark an praktischer Bedeutung für die Durchführung von Vergabeverfahren gewonnen hat.
Neu in der VgV 2016:
Neue Voraussetzungen für die Wahl des Verhandlungsverfahrens Vorgaben zur verbindlichen Einführung der elektronischen Kommunikation Nachweis der Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung Änderungen bei der Bemessung von Teilnahme- und Angebotsfristen Neue Systematik der Zuschlagskriterien (u.a. Berechnung von Lebenszykluskosten)
Ein Autorenteam mit langjähriger Praxiserfahrung im Vergaberecht kommentiert die neuen Regelungen verständlich und anwenderorientiert.
Herausgeber und Autoren:
H.-P. Dicks, VRiOLG Düsseldorf, Vergabesenat; Dr. K. Dittmann, 1. Vergabekammer des Bundes; RA Dr. A. Fandrey, Düsseldorf; RA O. M. Geitel, Rechtsanwalt in Berlin; Dr. F. Hartmann, Geschäftsführer der Architektenkammer NRW, Düsseldorf; RA Dr. F. L. Hausmann, Berlin; RA Dr. F. J. Hölzl, Berlin; RA O. M. Kern, LL.M. (UNSW), Berlin; RA Dr. H.-P. Kulartz, Düsseldorf; RA Dr. A. Kus, Mönchengladbach; RA Dr. F. Marx, Köln, ehem. Leiter Unterabteilung Wettbewerbs- und Preispolitik im BMWi; H.-P. Müller, BMWi; N. Portz, Beigeordneter Dt. Städte- u. Gemeindebund; RA Dr. H.-J. Prieß, LL.M., Berlin; RA Stephan Rechten, Berlin, ehem. Referatsleiter Öffentl. Auftragswesen beim BDI; RA Dr. Hendrik Röwekamp, Düsseldorf; Dr. Matthias Simonis, Compliance Officer, Berlin; RA Dr. F. Verfürth, Mönchengladbach; RA Dr. G. v. Hoff, LL.M., Berlin; J. Wiedemann, RiOLG Naumburg; M. Zeise, 2. Vergabekammer des Bundes.
Aus der Fachpresse:
Zusammenfassend wird das Werk seinem eigenen hohen Anspruch gerecht. In der täglichen praktischen Arbeit erweisen sich die Kommentierungen als schlüssig, hilfreich und umfassend. Sie bieten eine substanzvolle Orientierung bei der Lösung von Einzelfragen.
Dr. Marc Pauka, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M., in VergabeR 2017, 219
VOF und VOL/A-EG wurden durch die Vergaberechtsreform 2016 abgeschafft. Sie werden jetzt in der VgV geregelt, die somit stark an praktischer Bedeutung für die Durchführung von Vergabeverfahren gewonnen hat.
Neu in der VgV 2016:
Neue Voraussetzungen für die Wahl des Verhandlungsverfahrens Vorgaben zur verbindlichen Einführung der elektronischen Kommunikation Nachweis der Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung Änderungen bei der Bemessung von Teilnahme- und Angebotsfristen Neue Systematik der Zuschlagskriterien (u.a. Berechnung von Lebenszykluskosten)
Ein Autorenteam mit langjähriger Praxiserfahrung im Vergaberecht kommentiert die neuen Regelungen verständlich und anwenderorientiert.
Herausgeber und Autoren:
H.-P. Dicks, VRiOLG Düsseldorf, Vergabesenat; Dr. K. Dittmann, 1. Vergabekammer des Bundes; RA Dr. A. Fandrey, Düsseldorf; RA O. M. Geitel, Rechtsanwalt in Berlin; Dr. F. Hartmann, Geschäftsführer der Architektenkammer NRW, Düsseldorf; RA Dr. F. L. Hausmann, Berlin; RA Dr. F. J. Hölzl, Berlin; RA O. M. Kern, LL.M. (UNSW), Berlin; RA Dr. H.-P. Kulartz, Düsseldorf; RA Dr. A. Kus, Mönchengladbach; RA Dr. F. Marx, Köln, ehem. Leiter Unterabteilung Wettbewerbs- und Preispolitik im BMWi; H.-P. Müller, BMWi; N. Portz, Beigeordneter Dt. Städte- u. Gemeindebund; RA Dr. H.-J. Prieß, LL.M., Berlin; RA Stephan Rechten, Berlin, ehem. Referatsleiter Öffentl. Auftragswesen beim BDI; RA Dr. Hendrik Röwekamp, Düsseldorf; Dr. Matthias Simonis, Compliance Officer, Berlin; RA Dr. F. Verfürth, Mönchengladbach; RA Dr. G. v. Hoff, LL.M., Berlin; J. Wiedemann, RiOLG Naumburg; M. Zeise, 2. Vergabekammer des Bundes.
Aus der Fachpresse:
Zusammenfassend wird das Werk seinem eigenen hohen Anspruch gerecht. In der täglichen praktischen Arbeit erweisen sich die Kommentierungen als schlüssig, hilfreich und umfassend. Sie bieten eine substanzvolle Orientierung bei der Lösung von Einzelfragen.
Dr. Marc Pauka, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M., in VergabeR 2017, 219