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Der Musielak 2006
- wer mit ihm arbeitet, hat bereits ein Anrecht auf ein schönes Stück Sicherheit und Prozesserfolg. Das Standardwerk in 5. Auflage zur ZPO glänzt durch
die klare und kompetente Wiedergabe der ganzen Bandbreite der Rechtsprechung, auch der Instanzgerichte
praktische Ausführungen zur Berechnung der Gerichtskosten und der Anwaltsgebühren
besonders eingehende Erläuterungen zu den Themen Zustellungsrecht, familiengerichtliches Verfahren, Zwangsvollstreckung und Europäisches Zivilprozessrecht
ein Autorenteam, das in seiner Zusammensetzung aus Richtern,
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Produktbeschreibung
Der Musielak 2006
- wer mit ihm arbeitet, hat bereits ein Anrecht auf ein schönes Stück Sicherheit und Prozesserfolg. Das Standardwerk in 5. Auflage zur ZPO glänzt durch

die klare und kompetente Wiedergabe der ganzen Bandbreite der Rechtsprechung, auch der Instanzgerichte
praktische Ausführungen zur Berechnung der Gerichtskosten und der Anwaltsgebühren
besonders eingehende Erläuterungen zu den Themen Zustellungsrecht, familiengerichtliches Verfahren, Zwangsvollstreckung und Europäisches Zivilprozessrecht
ein Autorenteam, das in seiner Zusammensetzung aus Richtern, Rechtsanwälten und Professoren einen praxisnahen Großkommentar zur ZPO garantiert
Wiedergabe auch im Internet in beck-online.DIE DATENBANK, wodurch das Werk an rund 30.000 Gerichtsarbeitsplätzen verfügbar ist.

Der Neueste unter den Großen - die 5. Auflage
kommentiert mit Stand Sommer 2006 alle Neuregelungen, insbesondere durch

das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006
das EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz
das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren.

Rezension:
"(...) Der gute Gesamteindruck wird durch die Neuauflage bestätigt. Schwierige zivilprozessuale Fragen sollte man nicht entscheiden, ohne zumindest auch den "Musielak" zu Rate gezogen zu haben."
Richter am OLG Reinhardt Wever, Bremen, in: Zeitschrift für Familienrecht, Heft 15 / 2005, zur 4. Auflage

"(...) Die hier vorgestellte 4. Auflage des seit 1999 erscheinenden, von Hans-Joachim Musielak, mittlerweile emeritiertem Zivil- und Zivilprozessrechtslehrer an der Universität Passau herausgegebenen ZPO-Kommentars behauptet sich auf dem eigentlich schon ordentlich bestückten Feld der größeren, einbändigen Handkommentare zur Zivilprozessordnung recht gut und ist inzwischen zu einer "festen Größe" geworden. Die insgesamt 15 Autoren des Werkes, eine gelungene Mischung von Richtern an Gerichten aller Instanzen, Rechtslehrern und einem Rechtsanwalt, treten mit dem Anspruch an, das geltende Verfahrensrecht den Bedürfnissen der forensischen Praxis entsprechend zu erläutern, ohne die wissenschaftliche Fundierung zu vernachlässigen. Dieser Anspruch wird gut eingelöst; der Stoff wird von den Bearbeitern des Bandes hervorragend aufbereitet, ausführlich erläutert und anhand von umfangreichen, in einem Fußnotenapparat am Seitenende untergebrachten Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur belegt. (...) Fazit ist: Der "Musielak" stellt sicher eine wertvolle Bereicherung der Palette der Standardkommentare zur ZPO dar."
Richter am AG Dr. Martin Menne, Bundesministerium der Justiz, in: Monatsschrift für Dt. Recht, 10/ 2005, zur 4. Auflage

"(...) Die Ausstattung des Werkes ist ausgezeichnet, dessen Schriftbild, die Verwendung von Fußnoten und der weitgehende Verzicht auf Abkürzungen machen es zu einem angenehm lesbaren Hilfsmittel. Das Werk wird durch ein umfangreiches und zielführendes Sachregister erschlossen. Die einzelnen Erläuterungen sind klar und übersichtlich strukturiert, inhaltlich tiefgreifend und wissenschaftlich fundiert. Durch ihre an der Rechtsprechung orientierten Darstellung garantieren sie einen hervorragenden Praxisbezug und Praxisnutzen. Für diese bürgt im Übrigen auch der überschaubare Kreis von fünfzehn Autoren: acht Richter, ein Rechtsanwalt und sechs Ordinarien. Auch die Neuauflage des Musielak ist als Kommentar des ersten - und regelmäßig erschöpfenden - Zugriffs im Alltag prozessrechtlicher Fragestellungen nachhaltig zu empfehlen."
Richter am LG Dr. Bernd Wermeckes, in: NJW, 11/2005, zur 4. Auflage

"(...) Innerhalb von kurzer Zeit ist es dem "Musielak" gelungen, sich einen festen Platz unter den ZPO-Kommentaren zu verschaffen. (...) kann der "Musielak" als eine in Wissenschaft und Praxis eingeführte und anerkannte Kommentierung zur ZPO angesehen werden, die hohes Ansehen genießt. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Erläuterungen insbesondere auf den Rechtsanwender ausgerichtet sind. (...) Es ist abzusehen, dass diese vierte Auflage eine positive Aufnahme in der Praxis finden und die Stellung des "Musielak" in der Reihe der großen ZPO-Kommentare weiter festigen wird."
Dr. Ulf Gundlach, in: Dt.Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Heft 1/2005, zur 4. Auflage

"Hans-Joachim Musielak (Hrsg.), Kommentar zur Zivilprozessordnung, (...) sei den Kolleginnen und Kollegen besonders empfohlen. (...) Dem Kommentar von Musielak ist daher Aufmerksamkeit insbesondere durch die Rechtspraktiker und damit durch die Anwaltschaft zu wünschen. Er ist absolut praxistauglich und vermag umfangreichere Kommentare zur ZPO zu ersetzen. Insbesondere ist es den Bearbeitern gelungen, auf engstem Raum Schwerpunkte zu setzen. Die zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweise, die bis zum Jahr 2004 fortgeführt und damit höchst aktuell sind, erleichtern die Vertiefung im Einzelfall. (...)"
In: Mitteilungen Münchener Anwaltsverein, 12/2004, zur 4. Auflage

Expertenmeinung von Moritz Rögler, Richter am Landgericht, Frankfurt am Main, zur 4. Auflage:
Seit seinem ersten Erscheinen vor fünf Jahren, hat sich der von Musielak herausgegebene ZPO-Kommentar zum dritten Standardkommentar der zivilgerichtlichen Praxis entwickelt. Dabei verbindet er die gute Lesbarkeit eines Großkommentars mit der Aktualität seiner beiden Mitbewerber, ohne diese an Umfang wesentlich zu übertreffen. Dies gelingt, da die Fundstellen nicht in den Text eingeschoben, sondern in Fußnoten dargestellt werden. Dadurch wird der Gefahr entgegengewirkt, sogleich den Rechtsprechungszitaten nachgehen zu wollen, ohne den jeweiligen Satz zu Ende gelesen und wirklich durchdacht zu haben. Ein Effekt, der die Qualität der aus der Kommentarlektüre gewonnenen Ergebnisse nicht unerheblich steigert!
Nutzerfreundlich ist die Voranstellung einer Inhaltsübersicht vor die Kommentierung der einzelnen Vorschriften, sowie die Beschreibung der gebühren- und kostenrechtlichen Auswirkungen am Ende der jeweiligen Darstellungen. Sinnvoll auch die Angaben zum Normzweck bei jeder Vorschrift, die zur Problemlösung beitragen, wenn eine bestimmte - möglicherweise gerichtlich noch nicht entschiedene - Fragestellung in der weiteren Kommentierung nicht ausdrücklich angesprochen wird.
Die 4. Auflage ist auf dem aktuellem Stand. Auch die Regelungen, die durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 bereits mit Wirkung ab dem 1. September 2004 in die Zivilprozessordnung eingefügt wurden, konnten noch in die Bearbeitung integriert werden. Selbstverständlich berücksichtigen auch die oben bereits erwähnten kostenrechtlichen Hinweise bereits das seit 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Kostenrechtsmodernisierungsgesetz.
"Der Musielak" bleibt damit ein zuverlässiger, gut lesbarer und aktueller Begleiter in der täglichen Arbeit. Das von Niebling zur Vorauflage gezogene Fazit, es handele sich um einen der besten Kommentare zur ZPO (NJW 2003, S. 123), kann auch für die Neuauflage weiterhin Gültigkeit beanspruchen.

Rezension
"... Der Kommentar besticht durch seine lesbare Diktion, seine juristisch fundierten Erläuterungen und dürfte somit bereits mit seiner 2. Auflage zu mehr als einer ernsthaften Konkurrenz zu den beiden anderen einbändigen ZPO-Kommentaren geworden sein."
Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen, Bad Münstereifel, in: Der Deutsche Rechtspfleger Heft 1/2001 zur 2. Auflage

"... diese Aufgabe ist erfüllt worden, der Übergang gelungen. Die gute Substanz des Werkes ist bewahrt. Manches ist übersichtlicher geworden. (...) Insgesamt eine gelungene Neubearbeitung, die der hohen Anerkennung, die die Vorauflagen besaßen, ebenfalls sicher sein darf!"
Professor Dr. Dr. h.c. Eberhard Schmidt-Aßmann, Heidelberg, in: NJW 43/2000 zur 2. Auflage

"... Es ist diese Kombination von praktischer Ausrichtung und wissenschaftlicher Unterfütterung, die diesem Buch, so ist sich der Rezensent sicher, eine hohe Akzeptanz verschaffen wird. Positiv stimmt insbesondere die stets gewahrte Übersichtlichkeit der Darstellung: Einer Inhaltsübersicht folgt eine Beschreibung des Normzwecks, an den sich dann die Einzelerläuterungen anschließen. Jedem Juristen, der darauf angewiesen ist, sich innerhalb kurzer Zeit zivilprozessualen Sachverstand aneignen zu müssen, sei die Kommentierung deshalb uneingeschränkt empfohlen."
Prof. Dr. Dirk Olzen, Düsseldorf, in: Juristische Rundschau 05/00 zur 1. Auflage

"(...) Wer präzise, aktuell und praxisnah unterrichtet werden will, greift gern und mit großem Gewinn zum »Musielak«."
Prof. Walter Böhringer, Heidenheim/ Brenz, in: Zeitschrift für das Notariat, 02/ 2003, zur 3. Auflage

"(...) Man kann sich auf dieses Werk vollens verlassen. Damit ist nicht gemeint, dass der Gesetzgeber nicht eventuell wieder tätig wird. Aber der Stand Mitte 2002 ist der verbindliche Gesetzesbestand, und den trifft der "Musielak" voll."
Stephan Schultze, in: Berliner Anwaltsblatt, 03/ 2003, zur 3. Auflage

" (...) Der mit der Neuauflage auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung gebrachte "Musielak" ist für die Praxis ohne Zweifel eine Bereicherung."
Reinhardt Wever, Richter am OLG, Bremen, in: FamRZ, Heft 12/ 2003, zur 3. Auflage
Autorenporträt
Weitere Autoren:
Wittschier, Johannes / Wolst, Dieter