Erstmals als Praxishilfe
Das Buch behandelt die rechtlichen Anforderungen an die Anmietung von Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Es stellt mit dem kommentierten Mustermietvertrag erstmals das rechtliche »Grundwerkzeug« hierfür zur Verfügung. Neben den Anmerkungen zu den einzelnen Regelungen steht der Mustermietvertrag zum Download unter www.boorberg-plus.de bereit. Der Nutzer erfährt detailliert und unter Berücksichtigung aller bundesrechtlichen und landesrechtlichen Besonderheiten, wie die Anmietung sinnvoll und richtig geregelt wird.
Die Herausforderung
Mit der Ankunft der Flüchtlinge stehen die mit der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge betrauten Behörden und Einrichtungen vor großen Herausforderungen. Es gilt zunächst, die ankommenden Flüchtlinge kurz- und mittelfristig unterzubringen. Für die zuständigen Körperschaften und Behörden ist es oft nicht möglich, die für Asylbewerber und Flüchtlinge benötigten Gebäude selbst zu errichten bzw. das Eigentum an den Unterbringungsmöglichkeiten zu erwerben. In der überwiegenden Zahl der Fälle werden die Einrichtungen zur Unterbringung daher angemietet werden (müssen).
Das Buch behandelt die rechtlichen Anforderungen an die Anmietung von Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Es stellt mit dem kommentierten Mustermietvertrag erstmals das rechtliche »Grundwerkzeug« hierfür zur Verfügung. Neben den Anmerkungen zu den einzelnen Regelungen steht der Mustermietvertrag zum Download unter www.boorberg-plus.de bereit. Der Nutzer erfährt detailliert und unter Berücksichtigung aller bundesrechtlichen und landesrechtlichen Besonderheiten, wie die Anmietung sinnvoll und richtig geregelt wird.
Die Herausforderung
Mit der Ankunft der Flüchtlinge stehen die mit der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge betrauten Behörden und Einrichtungen vor großen Herausforderungen. Es gilt zunächst, die ankommenden Flüchtlinge kurz- und mittelfristig unterzubringen. Für die zuständigen Körperschaften und Behörden ist es oft nicht möglich, die für Asylbewerber und Flüchtlinge benötigten Gebäude selbst zu errichten bzw. das Eigentum an den Unterbringungsmöglichkeiten zu erwerben. In der überwiegenden Zahl der Fälle werden die Einrichtungen zur Unterbringung daher angemietet werden (müssen).