Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) überarbeiten jährlich die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat. Auch in der Version 2022 der Kommentierung sind in den Kommentaren u. a. die Entscheidungen des Schlichtungssausschusses über die zwischen der Sozialmedizinischen Expertengruppe Vergütung und Abrechnung der Medizinischen Dienste (SEG-4) und dem Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (FoKA) als strittig festgestellten Kodierempfehlungen berücksichtigt worden. Die Kommentierungen sind von ausgewiesenen Kodier-Experten aus der Praxis für die Praxis zusammengestellt worden.