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Die Finanzierung der Gemeinden in Deutschland bedarf einer Reform. Vor dem Hintergrund dieser politisch wie juristisch nahezu unbestrittenen These wird in der vorliegenden Arbeit der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer - derzeit 15 Prozent des Einkommensteueraufkommens - aus dem Kommunalfinanzsystem herausgegriffen und als Reformoption untersucht. Zunächst wird der Gemeindeanteil in die Systematik der derzeitigen kommunalen Einnahmenstruktur und die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eingeordnet. Sodann kommt der Autor anhand eines Anforderungsprofils an ein kommunales Steuersystem, in…mehr

Produktbeschreibung
Die Finanzierung der Gemeinden in Deutschland bedarf einer Reform. Vor dem Hintergrund dieser politisch wie juristisch nahezu unbestrittenen These wird in der vorliegenden Arbeit der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer - derzeit 15 Prozent des Einkommensteueraufkommens - aus dem Kommunalfinanzsystem herausgegriffen und als Reformoption untersucht. Zunächst wird der Gemeindeanteil in die Systematik der derzeitigen kommunalen Einnahmenstruktur und die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eingeordnet. Sodann kommt der Autor anhand eines Anforderungsprofils an ein kommunales Steuersystem, in das verfassungs-, kommunal- und steuerrechtliche sowie finanz- und politikwissenschaftliche Grundsätze und Kriterienraster einfließen, zu dem Ergebnis, dass den Gemeinden bei der Einkommensteuer ein eigenes Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden sollte. Schließlich wird untersucht, wie eine solche "kommunale Einkommensteuer" im Detail, etwa hinsichtlich der Bemessungsgrundlage, des Steuertarifes und diverser Vergünstigungen und Abzüge, ausgestaltet werden kann. Dabei wird eine Parallele zum geltenden Einkommensteuerrecht gezogen sowie ein besonderes Augenmerk auf die Administrierbarkeit und die räumliche Verteilung einer solchen Steuer gelegt. Im letzten Teil wird schließlich die mögliche Organisation des Verwaltungsverfahrens erörtert.
Autorenporträt
Bernd Schulte wurde 1985 in Meschede geboren. Von 2004 bis 2009 studierte er Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuerrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im Anschluss war er Doktorand am Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln (Professorin Dr. Johanna Hey). Während der Promotionszeit arbeitete er für MdB Professor Dr. Patrick Sensburg, Vorsitzender des Unterausschusses Europarecht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Von 2012 bis 2014 war Bernd Schulte Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Sein Referendariat absolvierte er unter anderem in der Gruppe Finanzpolitik des Bundeskanzleramtes in Berlin.