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Das Recht der Indirekteinleitungen ist geprägt durch ein Doppelregime von kommunalem Satzungsrecht und staatlichem Wasserrecht. Beide Regelungsbereiche stellen Anforderungen an gewerbliche und industrielle Indirekteinleitungen, die sich zum Teil überschneiden und widersprechen. Eine hinreichende Abgrenzung gibt es bisher nicht, obwohl Indirekteinleitungen eine erhebliche praktische Rolle spielen.Auf der Grundlage des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG werden in dieser Veröffentlichung die kommunalen Regelungskompetenzen für Indirekteinleitungen umrissen. Dabei wird die kommunale Selbstverwaltungsgarantie…mehr

Produktbeschreibung
Das Recht der Indirekteinleitungen ist geprägt durch ein Doppelregime von kommunalem Satzungsrecht und staatlichem Wasserrecht. Beide Regelungsbereiche stellen Anforderungen an gewerbliche und industrielle Indirekteinleitungen, die sich zum Teil überschneiden und widersprechen. Eine hinreichende Abgrenzung gibt es bisher nicht, obwohl Indirekteinleitungen eine erhebliche praktische Rolle spielen.Auf der Grundlage des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG werden in dieser Veröffentlichung die kommunalen Regelungskompetenzen für Indirekteinleitungen umrissen. Dabei wird die kommunale Selbstverwaltungsgarantie als Konkretisierung des Subsidiaritätsprinzips verstanden und in den Zusammenhang des verfassungsrechtlichen Kompetenzgefüges gestellt. Hierdurch wird den Gemeinden ein eigenständiger Aufgabenbereich gesichert, ohne daß das Erfordernis einer sachgerechten Aufgabenerfüllung in den Hintergrund tritt.Darüber hinaus untersucht der Autor die Frage, welchen Einfluß das Gemeinschaftsrecht, das mit der Gewässerschutz- und der Kommunalabwasserrichtlinie ebenfalls Anforderungen an Indirekteinleitungen stellt, auf die nationale Kompetenzverteilung und die kommunale Selbstverwaltungsgarantie hat und ob kommunale Satzungen ein zulässiges Umsetzungsinstrument darstellen.