Seit Januar sind Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet, Wärmepläne für Klimaneutralität und Versorgungssicherheit zu erstellen. Im Wärmeplanungsgesetz sind hierzu neue Vorgaben und Mindestzeile für den Anteil Erneuerbarer Energien und Abwärme definiert, verschiedene Optionen wie die Fernwärme berücksichtigt, Ausnahmeregelungen und vereinfachte Planungsverfahren enthalten und Fördermittel bereitgestellt.Für die Erstellung der Wärmepläne sind ab Inkrafttreten des Gesetzes Fristen von 2 bis 4 Jahren vorgesehen, je nach Größe des Gemeindegebiets. Aber die Zeit drängt, um den Spagat zwischen Machbarkeit, vorteilhafter Gestaltung für die Kommune, Notwendigkeit von Industrie und Einrichtungen sowie Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen!Das neue Werk "Kommunale Wärmeplanung kompakt" bietet eine breite Auswahl an Handlungsmöglichkeiten und Planungshilfen, damit Städte und Gemeinden für ihre individuelle Wärmeplanung die besten Lösungen finden.
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