Das Europäische Beihilfenrecht (Art. 107 und 108 AEUV) verankert ein grundsätzliches Verbot nationaler Begünstigungen zugunsten von Unternehmen, von dem nur die Europäische Kommission eine Ausnahme erteilen kann. Dieses Politikfeld der EU ist daher von großer Relevanz für alle nationalen Stellen, weil sämtliche finanzwirksamen Maßnahmen auf die Einhaltung dieser Vorgaben überprüft werden müssen. Das betrifft auch die kommunale Ebene. Hinzu kommt, dass bestimmte Bereiche des EU-Beihilfenrechts infolge von unionalen Rechtsakten in die unmittelbare Anwendung überführt wurden. Der vorliegende Band entfaltet die Bedeutung des EU-Beihilfenrechts für die Kommunen anhand einer Behandlung aktueller kommunalrelevanter beihilfenrechtlicher Sachverhalte. In den einzelnen Kapiteln werden die einschlägigen Probleme analysiert und Lösungsmöglichkeiten für beihilfenrechtskonforme Gestaltung aufgezeigt.
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