Im Zusammenhang mit dem (nicht-) wirtschaftlichen Engagement der Gebietskörperschaften hat sich in der Schnittstelle zwischen öffentlichem Recht, insbesondere Kommunalrecht einerseits und Privatrecht andererseits ein eigenes Rechtsgebiet entwickelt, das die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen als Mittel der kommunalen Aufgabenerfüllung beschreibt: das kommunale Wirtschaftsrecht. Die vorliegende Darstellung will die juristischen Grundzüge dieses Rechtsgebietes vermitteln. Der Autor erläutert u.a. die privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Handlungs-, Organisations- und Rechtsformen (nicht-) wirtschaftlichen Tätigwerdens der Kommunen und widmet sich den nordrhein-westfälischen kommunalrechtlichen Voraussetzungen der Teilnahme der öffentlichen Hand als Wettbewerber am Markt. Innerhalb des zur Verfügung stehenden Raumes war es jedoch nicht möglich, Rechtsprechung und Literatur erschöpfend nachzuweisen. Einer sinnvollen Eingrenzung des Stoffes ist es zudem geschuldet, dass die zum Bereich des kommunalen Wirtschaftsrechts zweifelsfrei gleichsam zählenden Gebiete z.B. des Vergaberechts oder des kommunalen Haushaltsrechts ausgeklammert wurden.