In vielen Bundesländern ist Kommunalrecht das Herz der verwaltungsrechtlichen Klausur, da es sich mit den meisten anderen Bereichen des Verwaltungsrecht-BT hervorragend kombinieren lässt: Begriffe wie eigener und übertragener Wirkungskreis, Kommunalaufsicht, Verbands- und Organkompetenz, Befangenheit von Gemeinderäten, Kommunale Verfassungsstreitigkeit, gemeindliche Geschäftsordnung und vieles mehr werden in gewohnt fallspezifischer Art dargestellt und erklärt. Inhalt: Staatsaufsicht über die Kommunen Handeln und Organe der Gemeinde Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeiten Bürgerschaftliche Mitwirkung, insbes. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Kommunales Unternehmensrecht Zugang zu öffentlichen Einrichtungen Rechtsetzung der Kommunen Gemeindliches Finanz- und Abgaberecht Kommunale Zusammenarbeit
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