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Im Zentrum der hier vorgelegten Beiträge steht das Technikrecht in seiner verhaltenssteuernden Funktion für die Technikbegrenzung und die Technikermöglichung. Diese charakteristische Doppelfunktion des Technikrechts wird im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien besonders deutlich. Dabei handelt es sich um zentrale Zukunftsmärkte, die auch die Zukunft der Techniksteuerung durch Recht mitbestimmen dürften.
Welche Funktionen übernimmt Kommunikation? Was benötigt Kommunikation aus der Sicht der Technik? Und was folgt für das Recht, wenn sich in der Technik neue
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Produktbeschreibung
Im Zentrum der hier vorgelegten Beiträge steht das Technikrecht in seiner verhaltenssteuernden Funktion für die Technikbegrenzung und die Technikermöglichung. Diese charakteristische Doppelfunktion des Technikrechts wird im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien besonders deutlich. Dabei handelt es sich um zentrale Zukunftsmärkte, die auch die Zukunft der Techniksteuerung durch Recht mitbestimmen dürften.

Welche Funktionen übernimmt Kommunikation? Was benötigt Kommunikation aus der Sicht der Technik? Und was folgt für das Recht, wenn sich in der Technik neue Gestaltungsvarianten zur ordnungsrechtlichen Techniksteuerung erkennen lassen und neue Schutzmechanismen jenseits der eingriffsabwehrrechtlichen Kategorien sichtbar werden? In dem Maße, wie die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten durch Technik an Bedeutung gewinnen, der staatliche Steuerungsanspruch durch das Technikrecht zurückgenommen und auf die Bereitstellung eines rechtlichen Rahmens für die Technikentwicklung auf den Weltmärkten beschränkt wird, verändern sich zum Teil gravierend die demokratisch-rechtsstaatlichen Ableitungs- und Zurechnungszusammenhänge in der Informationsgesellschaft.

Der Band faßt in leicht überarbeiteter Form einen Teil der Beiträge der am 14. und 15. Dezember 2000 vom Forschungszentrum Technikrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin veranstalteten, interdisziplinär angelegten Abschlußtagung des Forschungsprojekts »Technikrecht und Technikrechtsentwicklung« zusammen.
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Autorenporträt
Prof. em. Dr. Michael Kloepfer war von 1974-1976 Professor an der Freien Universität Berlin, von 1976-1992 Professor an der Universität Trier, dort Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht. Von 1992-2011 war er Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Direktor am Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht. Seit 2011 ist er Emeritus. Von 1992-1998 war er Stellvertretender Vorsitzender der unabhängigen Sachverständigenkommission »Umweltgesetzbuch« und von 1999-2001 und 2005-2007 Vorsitzender der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft e.V. Von 2008-2016 war er Mitglied der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern. Er absolvierte zahlreiche Forschungsaufenthalte im Ausland (u.a. Kobe/Japan; Lausanne/Schweiz; Stanford/USA). Er ist zudem Präsident der Forschungszentren Umweltrecht (FZU), Technikrecht (FZT), Katastrophenrecht (FZK) sowie des Inst

ituts für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) und ist seit 2011 Leiter des Forschungszentrums Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Köhler & Klett tätig.