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Das Recht der Information, Telekommunikation und der Medien ist eine Querschnittsmaterie, die von keiner der klassischen Rechtsdisziplinen - dem Privatrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht - auch nur annähernd abgedeckt wird. Wir leben gegenwärtig in einer Welt, deren politische, kulturelle und soziale Grenzen sich immer weniger an denen der nationalen Territorialstaaten orientieren. Dank neuer Erfindungen und technischer Einrichtungen sind wir heute in der Lage, durch Telekommunikation mittels Satelliten und Internet in bislang ungeahntem Ausmaß schnell und über weite Distanzen und Grenzen…mehr

Produktbeschreibung
Das Recht der Information, Telekommunikation und der Medien ist eine Querschnittsmaterie, die von keiner der klassischen Rechtsdisziplinen - dem Privatrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht - auch nur annähernd abgedeckt wird. Wir leben gegenwärtig in einer Welt, deren politische, kulturelle und soziale Grenzen sich immer weniger an denen der nationalen Territorialstaaten orientieren. Dank neuer Erfindungen und technischer Einrichtungen sind wir heute in der Lage, durch Telekommunikation mittels Satelliten und Internet in bislang ungeahntem Ausmaß schnell und über weite Distanzen und Grenzen hinweg miteinander zu kommunizieren. Das gilt weltweit und in globalem Ausmaß auch für die Kommunikation im Bereich des Rechts. Unter diesen Bedingungen erscheint es notwendig, das jeweils geltende Recht den gewandelten Verhältnissen - sei es national, sei es international - anzupassen.

Das Sonderheft Rechtskommunikation mit den Beiträgen zu einer NRW-Landespräsentation und Wissenschaftstagung, die vom 9. bis 12. Juni 2003 in Moskau veranstaltet wurde, enthält zugleich ein Plädoyer für den Aufbau einer Informations- und Kommunikationstheorie des Rechts. Letztere ist ein Desiderat der Grundlagenforschung des Rechts.

Die hier angestellten Untersuchungen erstrecken sich auf eine Reihe von grundlegenden Annahmen, die in der tradierten dogmatischen Rechtswissenschaft bis auf den heutigen Tag einer realistischeren Einschätzung der praktischen juristischen Argumentation, der Rechtskommunikation sowie des Verhältnisses von Normen und Handeln entgegenstehen. Die Analysen führen zu einer Kritik an den basalen Annahmen der kontinentaleuropäischen dogmatischen Rechtswissenschaft, die von der konventionellen Willens- und Subjekttheorie des Rechts nicht selten ungeprüft vorausgesetzt werden. Mit ihrer Kritik steht und fällt auch die rein individualistische Normen- und Handlungstheorie, deren Prämissen einer kritischen Überprüfung nicht standhalten und einer kommunikationstheoretischen Aufarbeitung und Rekonstruktion bedürfen.
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Autorenporträt
Prof. Dr. Bodo Pieroth, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Politik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.