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"Eucharistische Gastfreundschaft" zu gewähren, wird seit etlichen Jahren von der katholischen Kirche erwartet. Teilweise hat sich diesbezüglich eine Praxis herausgebildet, die von der in Deutschland bestehenden Rechtslage nicht gedeckt ist. Das liegt zum Teil auch daran, dass Möglichkeiten zu einer differenzierten Praxis, die das Gesetz vorsieht, nicht genutzt wurden. Die grundlegende kirchenrechtliche Norm für die communicatio in sacris ist can. 844 CIC/1983. Danach ist die Zulassung evangelischer Christen in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Derartige Ausnahmefälle müssten aber vom…mehr

Produktbeschreibung
"Eucharistische Gastfreundschaft" zu gewähren, wird seit etlichen Jahren von der katholischen Kirche erwartet. Teilweise hat sich diesbezüglich eine Praxis herausgebildet, die von der in Deutschland bestehenden Rechtslage nicht gedeckt ist. Das liegt zum Teil auch daran, dass Möglichkeiten zu einer differenzierten Praxis, die das Gesetz vorsieht, nicht genutzt wurden. Die grundlegende kirchenrechtliche Norm für die communicatio in sacris ist can. 844 CIC/1983. Danach ist die Zulassung evangelischer Christen in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Derartige Ausnahmefälle müssten aber vom zuständigen Diözesanbischof oder von der zuständigen Bischofskonferenz definiert werden, damit sie von den Rechtsanwendern (den Kommunionspendern) berücksichtigt werden können. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Zusammenhang von kirchlicher und eucharistischer Gemeinschaft, um den dogmatischen Spielraum für die Eucharistiezulassung zu erfassen. Sie zeichnet die rechtliche Entwicklung in der Frage der communicatio in sacris nach, und stellt die nach dem geltenden Recht bestehenden Möglichkeiten dar. Dazu werden partikularrechtliche Normen von nichtdeutschen Diözesen und Bischofskonferenzen ausgewertet. Als Ergebnis der Studie wird ein Vorschlag für eine deutsche Partikularnorm zu can. 844 gemacht.