Die Europäischen Gemeinschaften verfügen über begrenzte Einzelermächtigungen, die ergänzt werden durch die sog. Lückenklauseln wie Art. 235 EWGV. Untersucht wird, ob und inwieweit neben den Lückenklauseln noch Raum ist für den Grundsatz des effet utile und sog. ungeschriebene Zuständigkeiten wie implied und resulting powers, wie diese gegenüber den Lückenklauseln abzugrenzen sind und wie weit die Tragweite der Lückenklauseln reicht. Zur Abgrenzung wird auch auf die zivilrechtliche Methodenlehre zurückgegriffen. Ein wesentlicher Teil der Arbeit befasst sich mit der Überprüfung der dogmatischen Ergebnisse anhand der Rechtsprechung des EuGH und der Rechtsakte von Kommission und Rat; überprüft wird u.a. auch, inwieweit Kompetenzen auf dem Gebiet der sog. flankierenden Politiken wie Energiepolitik, Umweltschutz, Regionalpolitik und Datenschutz bestehen.