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Die Schrift behandelt kontrovers diskutierte Fragen des EG-Rechts, die sich aus dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. EG 1992, C 65/4) ergeben. Im Anschluß an eine Inhaltsanalyse wird zunächst die Zuständigkeit der EG geprüft. Ihr Kernstück ist Artikel 100a EWGV. Insoweit gelangt die Untersuchung zu dem Ergebnis, daß die beanspruchte Kompetenz unter keinem derzeit diskutierten Gesichtspunkt zu beanstanden ist. Hingegen bewirkt der Vorschlag im Falle seiner Verwirklichung problematische Eingriffe in den…mehr

Produktbeschreibung
Die Schrift behandelt kontrovers diskutierte Fragen des EG-Rechts, die sich aus dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. EG 1992, C 65/4) ergeben. Im Anschluß an eine Inhaltsanalyse wird zunächst die Zuständigkeit der EG geprüft. Ihr Kernstück ist Artikel 100a EWGV. Insoweit gelangt die Untersuchung zu dem Ergebnis, daß die beanspruchte Kompetenz unter keinem derzeit diskutierten Gesichtspunkt zu beanstanden ist. Hingegen bewirkt der Vorschlag im Falle seiner Verwirklichung problematische Eingriffe in den Eigentumsschutz deutscher Elektrizitätsunternehmen, der am Maßstab der Rechtsprechung des EuGH behutsam entwickelt wird. Das gilt vor allem für den Zugang Dritter zum Netz, der den Unternehmen die ausschließliche Nutzungsbefugnis über ihr Netz entzieht, und die damit verbundene Einrichtung unabhängiger Netzbetreiber. Überzeugende Gründe des Gemeinwohls für diese gravierenden Eingriffe sind bisher nicht ersichtlich.
Autorenporträt
Prof. Dr. Meinhard Schröder, geboren 1942 in München, Studium der Rechtswissenschaft in Mainz und Frankfurt, Promotion (Bonn) 1969, Habilitation (Bonn) 1977, seit 1978 ordentlicher Professor für in- und ausländisches öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität Trier, seit 1983 Richter im Nebenamt am OVG Rheinland-Pfalz, seit 1989 Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht an der Universität Trier, 1995 Gastprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Utrecht.