Als alternative bzw. komplementäre Pflegemethoden gelten jene Methoden, die wahlweise oder ergänzend zu anderen bisher angewendeten Methoden eingesetzt werden. Eine Vielzahl an Methoden zählt zu diesen Überbegriffen. Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt in Österreich im eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich des GuKG die Anordnungs- und Durchführungsverantwortung und im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich die Durchführungsverantwortung. Die Pflegeperson übernimmt im betreffenden Bereich die straf- und zivilrechtliche Haftung für die Anwendung der alternativen bzw. komplementären Pflegemethode. Grundvoraussetzung für die Anwendung einer alternativen bzw. komplementären Pflegemaßnahme ist eine entsprechende Ausbildung. Die Durchführung einer Maßnahme im Rahmen der Gesundheits- und Krankenpflege setzt die Einwilligung des betroffenen Menschen oder seines gesetzlichen Vertreters nach entsprechend verständlicher Aufklärung voraus. Im Rahmen der Berufspflichten wird von Pflegepersonen gewissenhaftes Arbeiten, beruhend auf fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen verlangt.
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