Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln (Institut für angewandtes Management und Organisation in der Sozialen Arbeit), Sprache: Deutsch, Abstract: Das praktische Wirken der sozialen Arbeit ist in Deutschland nicht ohne den Einfluss der großen Wohlfahrtsverbände denkbar. Insbesondere die konfessionell getragenen Organisationen, der durch die katholische Kirche legitimierte Deutsche Caritasverband (DCV) sowie das von der evangelischen Kirche getragene Diakonische Werk (DW), spielen aufgrund ihrer Größe und breiten Verflechtung in fast allen wesentlichen Bereichen der sozialen Arbeit eine übergeordnete Rolle. Somit leisten sie nicht nur Hilfe für Millionen von Menschen in Deutschland, sondern sie fungieren gleichermaßen als Arbeitgeber für mehr als eine Million Beschäftigte. Aufgrund des in der Verfassung verankerten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen dürfen sie sich hierbei gesonderter arbeitsrechtlicher Regelungen bedienen, die ihnen u.a. erlauben, Mitarbeiter nicht nur nach fachlicher Eignung, sondern auch nach konfessionellen Kriterien auszuwählen.Am Beispiel des Deutschen Caritasverbandes - analysiert wurden Stellenausschreibungen des zentralen Online- Jobportals der Caritas - untersucht die Arbeit, inwieweit die jeweilige Konfessionszugehörigkeit der BewerberInnen in der täglichen Ausschreibungspraxis als Einstellungsbedingung gilt.Die Ergebnisse der Untersuchung liefern deutliche Hinweise darauf, dass trotz eindeutiger kirchenrechtlicher Bestimmungen keine einheitliche und somit transparente Vorgehensweise der Einrichtungen des DCV festzustellen ist. Darüber hinaus zeigen sich auffällige arbeitsfeldspezifische Differenzen, die vermuten lassen, dass der in Teilen bereits eingetretene Fachkräftemangel in der Sozialwirtschaft Auswirkungen auf die Ausschreibungspraxis der Einrichtungen der Caritas hat, so z.B. in Gesundheits- und Pflegeberufen.Angesichts einer pluralen Gesellschaft, die jegliche Diskriminierungstendenzen zunehmend missbilligt (Stichwort: Inklusion), wirft der systematische Ausschluss von BewerberInnen ohne "passende" Konfession die Frage auf, ob die bestehende Praxis der konfessionell getragenen Verbände noch legitim und zeitgemäß ist.
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