Das Problem unvereinbarer räumlicher Planungen hat angesichts des knapper werdenden Bodens und der wachsenden Zahl räumlicher Nutzungskonflikte stark an Bedeutung gewonnen und durchzieht wie ein roter Faden das gesamte Rechtsgebiet der Raumplanung. Dabei treffen unterschiedliche Planungsträger - Bund, Länder, Gemeinden, Private und zunehmend auch die Europäische Gemeinschaft - aufeinander, die in vielfältigen Handlungsformen und mit oft divergierenden Zielsetzungen und Präferenzen räumliche Vorgaben aufstellen. Diese können harmonisch zusammenwirken - etwa wenn eine Gemeinde die Trasse für eine Ortsumgehung freihält -, entwickeln jedoch vielfach inkompatible Plankonzepte, so daß bisweilen ein und dieselbe Fläche zugleich als Truppenübungsplatz, Wohngebiet und Naturschutzgebiet beansprucht wird. Wolfgang Durner entwickelt und diskutiert rechtliche Koordinationsinstrumente für solche Konflikte und leistet damit zugleich einen Beitrag zur Systematisierung des Raumplanungsrechts insgesamt. Durch den Nachweis der Existenz dreier verfassungsrechtlich fundierter, sich ergänzender Koordinationsregeln und flankierende verfahrens- und prozessrechtlichen Folgerungen bietet er für den gesamten Komplex ein einheitliches Lösungsmodell. Zahlreiche Beispiele belegen die praktische Tragfähigkeit dieser Maßstäbe.