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Dieser Kommentar eröffnet eine völlig neuartige Perspektive auf den europäischen und deutschen Grundrechtsschutz. An die Stelle einer jeweils mehr oder weniger ausschließlich auf das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention oder die Charta der Grundrechte der Europäischen Union bezogenen Kommentierung tritt eine synoptische Darstellung der europäischen und deutschen Grundrechtsgewährleistungen. Der Konkordanzkommentar analysiert auf der Grundlage der EMRK, des Grundgesetzes und des gemeinschafts- und unionsrechtlichen Grundrechtsschutzes das Verhältnis der insoweit miteinander…mehr

Produktbeschreibung
Dieser Kommentar eröffnet eine völlig neuartige Perspektive auf den europäischen und deutschen Grundrechtsschutz. An die Stelle einer jeweils mehr oder weniger ausschließlich auf das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention oder die Charta der Grundrechte der Europäischen Union bezogenen Kommentierung tritt eine synoptische Darstellung der europäischen und deutschen Grundrechtsgewährleistungen. Der Konkordanzkommentar analysiert auf der Grundlage der EMRK, des Grundgesetzes und des gemeinschafts- und unionsrechtlichen Grundrechtsschutzes das Verhältnis der insoweit miteinander konkurrierenden und einander überlappenden Rechtsordnungen.Für den Praktiker ermöglicht dies eine Einschätzung der Reichweite des deutschen im Verhältnis zum europäischen Grundrechtsschutz. Der Wissenschaftler findet eine systematisch aufbereitete Querschnittsanalyse des europäischen Grundrechtsschutzes als Bestandteil des europäischen Konstitutionalisierungsprozesses vor.
Autorenporträt
Rainer Grote:Geboren 1961; Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld, Genf und Göttingen; 1994 Promotion; seit 1994 Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg; 2002 Habilitation.

Thilo Marauhn:
Geboren 1963; Studium der Rechtswissenschaft und der internationalen Beziehungen in Mannheim, Wales (Aberystwyth), Bonn und Heidelberg; 1994 Promotion; 2000 Habilitation; Professor für Öffentliches Recht IV an der Justus-Liebig-Universität Gießen.