Am Anfang des Konkursrechts in der schwäbischen Handelsmetropole Augsburg stehen Fragen: Entwickelte sich das reichsstädtische Konkursrecht eigenständig aus der Not heraus und hatte es vielleicht sogar Vorbildfunktion für das Konkursrecht im deutschen Raum? Wurzelte dieses im 16. Jahrhundert entstehende Konkursrecht der Fuggerstadt vielleicht auch im Gemeinen Recht und damit letztlich im römischen Corpus Juris Civilis? Frühneuzeitliche Gerichtsakten aus dem Stadtarchiv Augsburg und zeitgenössische Normtexte liefern wertvolle Hinweise zur Beantwortung dieser Fragen und erweitern den Blick auf die Rezeptionsgeschichte.