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Projektarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,7, Universität Bremen (Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung: Das Altersvermögensgesetz (AVmG) als Bestandteil der Rentenreform 2001 gilt zum größten Teil seit dem 1. Januar 2002. Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung traten rückwirkend zum 1. Januar 2001, das Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG) trat erst am 1. August 2001 in Kraft. Im Zuge der rechtlichen Neugestaltungen wurde im Gesetz zur Verbesserung…mehr

Produktbeschreibung
Projektarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,7, Universität Bremen (Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:
Das Altersvermögensgesetz (AVmG) als Bestandteil der Rentenreform 2001 gilt zum größten Teil seit dem 1. Januar 2002. Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung traten rückwirkend zum 1. Januar 2001, das Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG) trat erst am 1. August 2001 in Kraft. Im Zuge der rechtlichen Neugestaltungen wurde im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung seit dem 1.Januar 2002 aufgenommen. Parallel dazu wurde die Riester-Förderung eingeführt. Die Bundesregierung erwartet von der daraus resultierenden massiven, staatlichen Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge einen kräftigen Anstoß zum Sparen für das Alter. Allerdings sind quantitative Voraussagen schwierig, da keine gesetzliche Verpflichtung zum Sparen besteht und der Bürger selbst entscheiden kann und soll, ob und in welchem Umfang er in Zukunft zusätzlich vorsorgt.
Unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Regelungen und des Anspruchs auf Entgeltumwandlung sowie der Einführung eines weiteren Durchführungsweges für die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung werden in dieser Arbeit die Auswirkungen auf das Einkommen im Alter erörtert.
Die Ausgangssituation sowie Gründe und Zielsetzungen der Rentenreform 2001 werden zunächst kurz dargestellt. Kapitel 3 fasst die Grundlagen der Entgeltumwandlung und deren Ausgestaltung zusammen. Die Durchführungswege als Verwendungsmöglichkeiten für umgewandeltes Entgelt im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge werden in Kapitel 4 in ihren Grundzügen dargelegt. Die drei möglichen Förderwege schließen sich im darauffolgenden Kapitel an bilden die inhaltliche Überleitung zu der steuerrechtlichen Behandlung der Beiträge und Leistungen. Die Beiträge zur Sozialversicherung sowie zur Rentenversicherung und daran anschließende gesamtwirtschaftliche Aspekte diskutiert Kapitel 6. Die inhaltliche, bewertende Zusammenfassung und ein kurzer Ausblick bilden den Abschluss.
Diese Arbeit versucht, durch die Darstellung der genannten Aspekte sowie deren Diskussion und wertender Einordnung in den gesamtwirtschaftlichen Rahmen einen möglichst umfassenden Einblick in die sehr komplizierten und umfangreichen Zusammenhänge und Wechselwirkungen zu geben. Dabei spielen sowohl einzel- als auch gesamtwirtschaftliche Kriterien ein Rolle. Allerdings werden betriebswirtschaftliche Aspekte, wie z.B. die Behandlung etwaiger Rückstellungen in der Unternehmensbilanz oder die detaillierte Abwicklung der Versorgungszusagen, nicht behandelt. Ebenso wenig sind personalwirtschaftliche Aspekte von primärem Interesse. Lediglich Mobilitätsgesichtspunkte rücken in der Zusammenfassung kurz ins Blickfeld.
Einen Schwerpunkt bildet der Einkommenstransfer von der Erwerbsphase in die Rentenphase. Dabei werden die individuellen Zielsetzungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers die jeweiligen Chancen und Risiken gegenübergestellt.
Einflussfaktoren auf das Einkommen im Alter, wie die Haushaltskonstellation, die Höhe der eingezahlten Beiträge, die Rentenlaufzeit, der realisierbare Zins für das angesparte Kapital, zusätzliche Einkommen im Alter, die Unsicherheit bei der Abschätzung der zukünftigen Einkommensentwicklung des Beitragszahlers oder vorübergehende Arbeitslosigkeit werden zwar berücksichtigt, sind aber nicht in ihren unzähligen Variationen Gegenstand dieser Arbeit. Vielmehr werden nur grundsätzliche Tendenzen durch Beispiele verdeutlicht und Anregungen zur individuellen Beurteilung und Abwägung gegeben. Auf eine gesonderte Betrachtung der Behandlung eines möglichen freiwilligen Arbeitgeberanteils ...
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