Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen, Veranstaltung: Unternehmensrestrukturierung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zahl der Regelinsolvenzen zeigt seit dem Jahr 2013 einen deutlichen Rückgang. Dies liegt hauptsächlich an der immer fortschreitenden Entwicklung und Vereinfachung von vorinsolvenzlichen Sanierungen seitens des Gesetzgebers. Das Hauptziel des Insolvenzverfahrens, der größtmöglichen Gläubigerbefriedigung, wird in den meisten Fällen eher durch eine Sanierung des Unternehmens erreicht, als durch eine Liquidation. Dies sieht auch seit einigen Jahren schon der Gesetzgeber und versucht die Umsetzung dessen mit Hilfe von gesetzlichen Regularien und dem Einräumen von rechtlichen Privilegierungen bei bestehenden Sanierungsvorhaben zu erleichtern. Hierzu gehörte mitunter die seit vielen Jahren bestehende Steuerfreiheit von Buchgewinnen,
welche aus Sanierungsmaßnahmen wie dem Forderungsverzicht folgen können.
Die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen hat nicht nur eine lange Geschichte im deutschen Steuersystem, sondern spielte zudem seit jeher eine tragende Rolle für Restrukturierungen und Sanierungen von Unternehmen unterschiedlichster Größe. Krisensituationen in Unternehmen sind geprägt von fehlender Liquidität des Unternehmens und meist auch der Unternehmer. Hinzu kommt meist ein angeschlagenes Vertrauensverhältnis zwischen Gläubigern und Schuldner. Die Unternehmen sind jedoch in den meisten Fällen auf Sanierungsbeiträge der Gläubiger angewiesen. Diese werden meist in Form eines Forderungsverzichtes durchgeführt. Durch einen Forderungsverzicht eines Schuldners fällt infolge des Ausbuchens der Verbindlichkeit ein Buchgewinn an, welcher grundsätzlich steuerpflichtig ist. Mit Hilfe eines BMF-Schreibens wurde nach Abschaffung der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen Abhilfe geschaffen, indem eine allgemeingültige Verwaltungsanweisung geschaffen wurde, an welcher sich Finanzbehörden orientieren sollten. [...]
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welche aus Sanierungsmaßnahmen wie dem Forderungsverzicht folgen können.
Die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen hat nicht nur eine lange Geschichte im deutschen Steuersystem, sondern spielte zudem seit jeher eine tragende Rolle für Restrukturierungen und Sanierungen von Unternehmen unterschiedlichster Größe. Krisensituationen in Unternehmen sind geprägt von fehlender Liquidität des Unternehmens und meist auch der Unternehmer. Hinzu kommt meist ein angeschlagenes Vertrauensverhältnis zwischen Gläubigern und Schuldner. Die Unternehmen sind jedoch in den meisten Fällen auf Sanierungsbeiträge der Gläubiger angewiesen. Diese werden meist in Form eines Forderungsverzichtes durchgeführt. Durch einen Forderungsverzicht eines Schuldners fällt infolge des Ausbuchens der Verbindlichkeit ein Buchgewinn an, welcher grundsätzlich steuerpflichtig ist. Mit Hilfe eines BMF-Schreibens wurde nach Abschaffung der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen Abhilfe geschaffen, indem eine allgemeingültige Verwaltungsanweisung geschaffen wurde, an welcher sich Finanzbehörden orientieren sollten. [...]
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