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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: USA, Note: 1,7, Ruhr-Universität Bochum (Lehrstuhl für vergleichende Regierungslehre und Politikfeldanalyse), Veranstaltung: Verfassungsgerichtsbarkeit im internationalen Vergleich (Mastermodul Politikwissenschaft - Empirische Politikfeldanalyse), Sprache: Deutsch, Abstract: Verfassungen und Verfassungsgerichte haben sich, folgt man Ran Hirschl und weiteren Autoren aus der Rechts- und Politikwissenschaft, im politischen Geschehen von demokratischen Staaten und Transformationsländern durchgesetzt. Merkmal…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: USA, Note: 1,7, Ruhr-Universität Bochum (Lehrstuhl für vergleichende Regierungslehre und Politikfeldanalyse), Veranstaltung: Verfassungsgerichtsbarkeit im internationalen Vergleich (Mastermodul Politikwissenschaft - Empirische Politikfeldanalyse), Sprache: Deutsch, Abstract: Verfassungen und Verfassungsgerichte haben sich, folgt man Ran Hirschl und weiteren Autoren aus der Rechts- und Politikwissenschaft, im politischen Geschehen von demokratischen Staaten und Transformationsländern durchgesetzt. Merkmal dieser Expansion sei, neben dem Transfer von Macht von repräsentativen Institutionen hin zu Organen der Justiz, die Kodifizierung von Grund- und Menschenrechten in den Verfassungen zahlreicher Staaten. Die Möglichkeit von Gerichten in das "Policy-making" - die Möglichkeit soziale Interessen und Forderungen in bindende öffentliche Entscheidungen zu konvertieren - seien gestiegen. Gesellschaftliche Interessensgruppen sehen durch die Berufung auf bestimmte Freiheits- oder Menschenrechte bei letztinstanzlichen Gerichten eine Chance ihre Anliegen erfolgreich durchzusetzen oder zu beschleunigen. Innerstaatlich und auf internationaler Ebene würden sie gar als "avenue of social change" betrachtet. Die Entwicklung um Konstitutionalisierung, Justizialisierung - oder wie es Hirschl formuliert gar "Juristokratie" - wird nicht nur in Hinblick auf die demokratische Legitimität dieser Entwicklung skeptisch betrachtet. Zu Recht kann die Frage gestellt werden, inwieweit tatsächlich von einem übermächtig zu werden drohenden Akteur Verfassungsgericht gesprochen werden kann, ob dieser im tatsächlichen politischen Machtgefüge überhaupt - aus der Rational-Choice-Perspektive - eine tragende Rolle spielt. Mit dem Vergleich der Rolle der beiden Obersten Gerichte Kanadas/der USA in Hinblick auf ihre Rechtssprechung zum Schwangerschaftsabbruch soll hier u.a. die Brauchbarkeit rationalistischerTheorien wie die von Tsebelis diskutiert, und auf ihre Brauchbarkeit im Untersuchungsfeld Konstitutionalismus geprüft werden.
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