Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 9 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Unsere Welt wird zunehmend geprägt von einer umfassenden Globalisierung in nahezu allen wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Bereichen. Aufgrund der kulminierenden Effekte dieser Internationalisierung und der ihr immanenten, sich beschleunigenden Tendenz kommt es auf den betroffenen Sachgebieten häufig zu Konflikten mit nationalen oder regionalen Interessen, aber auch zwischen den unterschiedlichen Ausprägungen der Globalisierung selbst. Aufgrund des transnationalen Charakters der Globalisierung zeigen sich herkömmliche, nationale Rechtsnormen und Rechtspflege den Herausforderungen in zunehmendem Maße nicht mehr gewachsen. Der grundlegende Strukturwandel des internationalen Systems, sowie eine wachsende Anzahl globaler Problemlagen übersteigen zunehmend den nationalen Handlungsrahmen. An Bedeutung gewinnt damit ein Rechtsgebiet, welches sich seit seinen rudimentären Anfängen im 17. Jahrhundert zunehmend manifestiert und institutionalisiert - das Völkerrecht. Die zunehmende Normierung internationaler Beziehungen wirft hierbei die Frage auf, ob und inwiefern man auf globaler Ebene von einem verfassungsbildenden Prozess sprechen kann. Im Folgenden soll nun (nach einem Blick auf die vorherrschenden Definitionen des Begriffs der Verfassung) kurz auf die Historie des Völkerrechts Rückgriff genommen werden, um anhand der sich zeigenden Tendenzen, sowie ausgehend von dem gegenwärtigen Zustand des Völkerrechts die Problematik einer Konstitutionalisierung des Völkerrechts kritisch zu hinterfragen. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die verschiedenen Theorien in der Frage nach der Natur dieser Konstitutionalisierung zu legen, welche anhand von konkreten Beispielen zu untersuchen sein wird. Ein wichtiger Aspekt wird hierbei auch die Frage nach den rechtstheoretischen Grundlagen dieser Konstitutionalisierung, sowie ihrer vermutlichen Fortentwicklung sein mit einem Schwerpunkt der Diskussion der von Kadelbach / Kleinlein vorgeschlagenen völkerrechtlichen Rechtsprinzipien als Grundlage einer solchen Konstitutionalisierung.
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