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Die Arbeit geht der Frage nach, ob der Kontaktabbruch junger Erwachsener zu den Eltern als Unterhaltsverwirkungsgrund angesehen werden kann. Zur Beantwortung dieser Frage erfolgt zunächst eine Präzisierung des Begriffs der vorsätzlichen schweren Verfehlung im Sinne des 1611 BGB. Deren wichtigstes Ergebnis ist, daß im Eltern-Kind-Verhältnis Verfehlungen in erster Linie Verstöße gegen die aus 1618a BGB herleitbaren Pflichten sind. Bei diesen Pflichten handelt es sich, wie die Verfasserin anschließend feststellt, um echte Rechtspflichten. Im weiteren wird anhand einfachgesetzlicher und…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit geht der Frage nach, ob der Kontaktabbruch junger Erwachsener zu den Eltern als Unterhaltsverwirkungsgrund angesehen werden kann. Zur Beantwortung dieser Frage erfolgt zunächst eine Präzisierung des Begriffs der vorsätzlichen schweren Verfehlung im Sinne des 1611 BGB. Deren wichtigstes Ergebnis ist, daß im Eltern-Kind-Verhältnis Verfehlungen in erster Linie Verstöße gegen die aus 1618a BGB herleitbaren Pflichten sind. Bei diesen Pflichten handelt es sich, wie die Verfasserin anschließend feststellt, um echte Rechtspflichten. Im weiteren wird anhand einfachgesetzlicher und verfassungsrechtlicher Grundwertungen sowie unter Berücksichtigung sozialethischer Anschauungen ermittelt, daß aus 1618a BGB eine Rechtspflicht zum Kontakt nicht hergeleitet werden kann. Zu diesem Zweck führte die Verfasserin im Wintersemester 1996/97 an der Philipps-Universität in Marburg zur Ermittlung der sozialethischen Anschauungen eine Umfrage durch.
Autorenporträt
Die Autorin: Michaela Schulte wurde 1966 in Hagen/Westfalen geboren. Im Sommersemester 1986 nahm sie an der Universität in Marburg das Jurastudium auf, das sie im Wintersemester 1991/92 mit dem ersten Staatsexamen abschloß. Das Referendariat absolvierte sie von 1993 bis 1996 in Marburg, Kassel und Frankfurt am Main. Von 1996 bis 1998 folgte eine Tätigkeit als wissenschafltiche Mitarbeiterin am Institut für Rechtsgeschichte und Papyrusforschung der Universität Marburg; Promotion 1998. Seither ist die Verfasserin Richterin in Frankfurt am Main.