Kontinuität oder Wandel? Zum Verhältnis zwischen Rechts- und Sozialstaat

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Politik), Veranstaltung: Grundlagen der bundesdeutschen Gesellschaft und Demokratie, Sprache: Deutsch, Abstract: "Das Grundgesetz erlaubt es nicht, Rechtsstaat und Sozialstaat gegeneinander auszuspielen und je nach politischer Überzeugung für den einen oder anderen zu entscheiden." So urteilte Roman Herzog als Präsident des Bundesverfassungsgerichts über das Verhältnis zwischen Rechts- und Sozialstaat. Jedoch sieht die Realität ...